Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 02.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin; Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2023 von Marion Lück
Enthält Anlagen
0131/2024  
Ö 4  
Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin; Nachmeldung Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2022 von Frau Marion Lück
Enthält Anlagen
0140/2024  
Ö 5  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023
Enthält Anlagen
0130/2024  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.

   
    02.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.

   
    16.09.2024 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
Der Rat der Stadt stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen r die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.

Ö 6  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten im 2. Halbjahr 2023
Enthält Anlagen
0145/2024  
Ö 7  
Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 31.07.2024 zum Thema "Prüfauftrag: Einrichtung von Videoüberwachung in Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0129/2024  
Ö 8  
Anfragen    
Ö 8.1  
Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.07.2024 zum Thema "Notfallrettung in Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0127/2024  
Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     5. Zusatzvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag hier: Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.03.2025      
N 2     Grundstücksangelegenheit      
N 3     Grundstücksangelegenheit      
N 4     Verschiedenes