Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
02.09.2024 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss: Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.
16.09.2024 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss: Der Rat der Stadt stellt einstimmig fest, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes gem. § 116a Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2023 vorliegen. Auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2023 wird daher verzichtet. Die Verwaltung wird einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW vorlegen.