Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 28.11.2024 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2024 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2024
0159/2024  
Ö 5  
Kenntnisnahme der Änderung der Anlage zur Dienstanweisung für die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vom 15.12.2018
Enthält Anlagen
0174/2024  
Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2024
Enthält Anlagen
0185/2024  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 7. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0203/2024  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen.

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

    Schmutzwasser      3,97 €

 

    Niederschlagswasser    1,76 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,78 €

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.

 

c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 


 

   
    28.11.2024 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen.

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

    Schmutzwasser      3,97 €

 

    Niederschlagswasser    1,76 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,78 €

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.

 

c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Es werden Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt durch die Betriebsleitung beantwortet.

   
    09.12.2024 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig folgende Gebührensatzung:

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

    Schmutzwasser      3,97 €

 

    Niederschlagswasser    1,76 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,78 €

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.

 

c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 


 

Ö 8  
Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 6. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0204/2024  
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2025 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0205/2024  
Ö 10  
Verschiedenes