Beschluss:
 
Der Rat der Stadt beschließt einmütig, mit einer Enthaltung der AfD, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, 
 
a) mit der KJA einen entsprechenden Weiterleitungsvertrag rückwirkend ab dem 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 abzuschließen (Schuljahr 2025/2026),
 
b)  im Haushaltsjahr 2025 den städtischen Anteil für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € um 13.500 € anteilig für die Zeit vom 01.08.2025 bis zum 31.12.2025 auf dann 27.600 € zu erhöhen und überplanmäßig bereitzustellen (Deckung: 030701, 5291100 – Einsparungen Schülerfahrtkosten)
 
und
 
c) die Erhöhung des städtischen Anteils für die Finanzierung der Schulsozialarbeit an Schulen von derzeit 14.100 € jährlich um 32.200 € jährlich auf dann 46.300 € jährlich in Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 zu berücksichtigen. Die Auszahlung der Zuschussanteile für die Zeit vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2026 erfolgt vorbehaltlich der Weitergewährung der Landesmittel für das Schuljahr 2026/2027.