Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 24.03.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
REGIONALE 2025 Aktueller Sachstandsbericht
0041/2025  
Ö 4  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 "Innovationsquartier Rhombus" - Aktueller Stand und Zeitplanung
Enthält Anlagen
0040/2025  
Ö 5  
Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung und zum Betrieb von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum und 2. Nachtragssatzung zur Sondernutzungssatzung   0032/2025  
Ö 6  
Antrag der SPD Fraktion vom 03.12.2024 zum Thema "Hinweisschilder für den Trinkbrunnen"
Enthält Anlagen
0221/2024  
Ö 7  
Widmung "Am Bahndamm"
Enthält Anlagen
0045/2025  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie

die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)

 

Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

 

   
    24.03.2025 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie

die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)

 

Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    07.04.2025 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie

eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie

die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)

 

Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 07.01.2025 zum Thema "Verbesserung der Verkehrssituation auf der Hilgener Straße"
Enthält Anlagen
0012/2025  
Ö 9  
Antrag der Fraktion BürgerForum vom 05.02.2025 zum Thema "Mehrgenerationen Parkplätze"
Enthält Anlagen
0020/2025  
Ö 10  
Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 05.03.2025 zum Thema "Einrichtung eines Baulückenkatasters für die Stadt Wermelskirchen"
Enthält Anlagen
0042/2025  
Ö 11  
Anfrage der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 05.03.2025 zum Thema "Verkehrskonzept Innenstadt"
Enthält Anlagen
0043/2025  
Ö 12  
Anfrage der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen vom 05.03.2025 zum Thema "Querungshilfe Eipringhausen"
Enthält Anlagen
0044/2025  
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
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