Herr Eisbach und Herr Wilke (beide
CDU) regen an zu prüfen, ob in Wermelskirchen eine Entsorgungsstelle für
Elektrogroßgeräte eingerichtet werden könnte, die die Geräte - analog zur
Entsorgung von Elektrokleingeräten - kostenlos annimmt. Weiter sollte geprüft werden, ob dies im
Rahmen eines Kooperationsvertrages mit einem Unternehmen oder einem Verein
durchzuführen wäre, um einerseits die Wertstoffe zu gewinnen, andererseits
eventuell neue Arbeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen.
Zu § 6 „Anschluss- und
Benutzungszwang“ merkt Herr Eisbach an, dass seine Fraktion derzeit
prüft, ob sie eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 4. Oktober 2006
beantragen wird.
Für die neue
Regelung in § 20 „Benutzung der kommunalen Entsorgungseinrichtungen; Anfall
der Abfälle“, Satz 4 fragt Herr Eisbach nach den Kontrollen und Ahndungen
bei Verstößen seitens der Stadt Wermelskirchen.
Der Umweltausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt, die 2. Nachtragssatzung über die Einsammlung, Vermeidung und
Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom
18.12.2001 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung (Anlage 1) zu
beschließen.
Ein Exemplar der 2.
Nachtragssatzung zur Abfallsatzung der Stadt Wermelskirchen ist dem Original
der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.
Der Umweltausschuss fasst diesen Beschluss mit 15
Stimmen (6 CDU, 4 SPD, 2 Bürgerforum, 1 WNK UWG, 1 UWG und 1 Bündnis 90 / Die
Grünen) bei einer Gegenstimme (Bündnis 90 / Die Grünen).