Beschlussvorschlag:
Der
Schulausschuss überträgt die Befugnis zur Vergabe von Aufträgen für Schulbücher
auf den Bürgermeister. Das Buchpreisbindungsgesetz und die Vergabevorschriften
sind hierbei zu beachten, das Rechnungsprüfungsamt ist zu beteiligen. Der
Schulausschuss ist in seiner jeweils nächsten Sitzung über die erfolgte Vergabe
zu unterrichten.