Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung, über eine denkbare „virtuelle
Zusammenarbeit (Kooperation durch telefonische, kollegiale Kontakte und
Beratungen in Einzelfällen, Fallkonferenzen, gemeinsame Fortbildungen und
Hausbesuche usw.)“ hinaus, kein städt. Personal in Pflegestützpunkten
(PSP) mit räumlicher Anbindung bei den Pflegekassen einzusetzen.
Für
den Fall, dass seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) eine Verpflichtung zur Personalgestellung per
Erlass verfügt würde, spricht sich der Ausschuss dafür aus, einen PSP bei der
Stadt Wermelskirchen selbst einzurichten.