Beschlussvorschlag:
 
Der Rat der Stadt beschließt, die
“Anlage 1” zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei
Wermelskirchen vom 17.12.2001 mit Wirkung vom 01.01.2004 wie folgt zu ändern:
 
Sonstige Entgelte
 
“3. Vermittlungskosten für
auswärtigen Leihverkehr gemäß § 6 der
   
Benutzungsordnung je positiv erledigte Fernleihe                                            
1,80 €”
 
Ein Exemplar der geänderten
“Anlage 1” ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.