Herr Bürgermeister Weik übernimmt ab diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Herr Stadtverordneter Hans-Joachim Geiser wird vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.