Vorlage - RAT/1520/2009  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
  Bezüglich:
RAT/1220/2008
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
25.06.2009 
17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zwischenbericht 2 2008 Anlage 1  
Zwischenbericht 2 2008 Anlage 2  
Zwischenbericht 2 2008 Anlage 3  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2008 (Wirtschaftsjahr 2008) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Übersichten mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2008 in das Haushaltsjahr 2009 zur Kenntnis und stimmt den berücksichtigten Ermächtigungsübertragungen zu.

 

Weiterhin stellt der Betriebsausschuss den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage in Spalte 11 aufgeführten weiteren Mittelbedarf in 2009 in Höhe von 46.820,40 € bereit.

                       

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Betriebsleitung den Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 wurde in der Sitzung des Betriebs­ausschusses am 26.11.2008 gegeben (die Sitzung am 10.09.2008 ist ausgefallen).

 

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrauszahlungen

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.12.2007 den Wirtschaftsplan 2008 mit Ergebnisplan und Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/1168/2007 ver­wiesen.

 

Gem. § 15 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2008 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2008 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn in 2008 in Höhe von 233.900 € ergibt bzw. welches tatsächliche Ergebnis entsteht. Beim Jahresabschluss 2007 ergab sich ein Jahresgewinn von 219.731,21 €.

 

 

3. Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Der Abschluss des Wirtschaftsplanes 2008 erfolgt nach den Grundsätzen des NKF. Dies bedeutet auch, dass inzwischen länger auf das Vorjahr gebucht wird, soweit Leistungen in 2008 erfolgten. Der Jahresabschluss 2008 steht noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen Abschluss nach NKF benötigt werden.

 

Nach derzeitigem Stand kann auch in den beiden Gebührenbereichen „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ und „Fäkalienabfuhr“ von einem relativ normalen Verlauf ohne große Abweichungen ausgegangen werden. Der Jahresabschluss und insbesondere die Betriebsabrechnungen bleiben hier jedoch abzuwarten.

 

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2008, die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden voraussichtlich erst im II. Quartal 2009 erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt.

 

 

4. Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

Die Abwicklung erfolgte ohne besondere Probleme.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung Investitionsmaßnahmen 2008 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2008 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2009 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2009 berücksichtigt sind.  

Die Betriebsleitung legt die beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2008 vor, die auch den Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2008 (Einsparungen 2008) in Form von Übertragun­gen/Auszahlungser­mächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen.

 

Wie aus den späteren Ausführungen zur Kreditwirtschaft ersichtlich,

wurden im Wirtschaftsjahr 2008 von der Kreditermächtigung 2008

in Höhe von                                                                                                             2.319.500,00 €

 

insgesamt nur                                                                                                               6.200,00

aufgenommen,

Differenz                                                                                                                 2.313.300,00 €

 

Beim Jahresabschlusses 2008 wurde in Höhe der Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen ein Teilbetrag der Kreditermächtigung 2008 (abgerundet 700.000 €) in analoger Anwendung des § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW nach 2009 übertragen. Hiernach gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr (hier Wirtschaftsjahr) folgenden Jahres fort.

 

Bezüglich der Einzahlungen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 1.393.500,00 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 453.966,50 €. Die Mindereinzahlungen in 2008 begrün­den sich durch Maßnahmenverschiebungen.

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2007 =                                                                                                        28.599.308,73 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2008 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2008 von                                                 26.550.146,61 €

Damit reduzierte sich dieser um                                                                           2.049.162,12 €

 

Im Jahre 2008 wurden auf die im Gesamtfinanzplan vorgesehene

Kreditaufnahme (s. auch oben) von                                                                      2.319.500,00 €

 

nur Kredite  (Sonderprogramm NRW-Bank) in Höhe von                                            6.200,00 €

aufgenommen, denen eine Tilgung von                                                               -2.055.362,12 €

                                                                                                                                                      

gegenüber stand – Differenz – s. o. -                                                                    2.049.162,12 €

 

Somit konnte der Schuldenstand erheblich reduziert werden.

Es kam zu keiner Nettoneu­erschuldung. Im Vorjahr 2007  betrug

die Darlehensaufnahme                                                                                         2.411.400,00 €

 

In 2008 erfolgte eine Darlehensumschuldung in Höhe von                                     429.569,06 €

(s. Sitzungsvorlage DS-Nr. RAT/1212/2007,Sitzung Betriebsausschuss

am 27.02.2008).

 

Zur Übertragung eines Teilbetrages der Kreditermächtigung aus 2008

nach 2009 in Höhe von                                                                                             700.000,00 €

siehe o. a. Ausführungen zu Ziffer 4.

 

 

6.      Mehrauszahlungen

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebs­verordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

Außerplanmäßige Ausgaben unter 50.000 € werden zur Kenntnis gegeben.

 

Die in 2008 angefallene außerplanmäßige Auszahlung für Baukosten K 15/Emminghausen wurde bereits im 1. Zwischenbericht 2008 zur Kenntnis gebracht.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes wurde nicht erforderlich.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Es ist festzustellen, dass mit dem Jahresabschluss 2008 zum dritten Male ein Abschluss des Städtischen Abwasserbetriebes nach den Vorschriften des NKF aufzustellen ist. Es ist beab­sichtigt, den Jahresabschluss 2008 des Städtischen Abwasse­rbetriebes mit Prüfungs­bericht des Wirtschaftsprüfers bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 09.09.2009 vorzulegen. Die Beschlussfassung im Rat der Stadt ist für die Sitzung am 21.09.2009 geplant.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2008 /Ermächtigungsübertragungen …..

2.      Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des Vermögensplanes 2008

3.      Aufstellung Ermächtigungsübertragung Kredite

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht 2 2008 Anlage 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Zwischenbericht 2 2008 Anlage 2 (25 KB)      
Anlage 3 3 Zwischenbericht 2 2008 Anlage 3 (8 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0592/2006   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0877/2007   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1220/2008   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1520/2009   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1813/2010   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb