Vorlage - RAT/1220/2008  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
  Bezüglich:
RAT/0877/2007
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
27.02.2008 
13. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Übertragungen  
Erläuterung Übertragungen  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2007 (Wirtschaftsjahr 2007) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss stimmt den einzelnen Übertragungen/ den Auszahlungsermächtigungen lt. Anlage gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung zu.

Der Gesamtbetrag  beläuft sich auf:

 

                                                            991.057,09 

 

Weiterhin stellt der Betriebsausschuss den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage in Spalte 10 aufgeführten weiteren Mittelbedarf in 2008 in Höhe von 8.407,97 € bereit.

                       

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Betriebsleitung den Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Betriebs­ausschusses am 19.09.2007 gegeben.

 

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrauszahlungen

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2007 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0825/2006 ver­wiesen.

 

Gem. § 15 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

Der Wirtschaftsplan für 2007 wurde zum zweiten Male nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmangements (NKF) aufgestellt. Es wurde für 2006 erstmals ein eigenes Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der Wirtschaftsplan im Erläuterungsheft zum Haushalt beigefügt war. Bezüglich der Anwendung des NKF wird auf die (grünen) Seiten des Wirtschaftsplanes „Allgemeine Ausführungen zur Einführung des NKF“ beim Städtischen Abwasserbetrieb verwiesen.

 

Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2007 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn in 2007 in Höhe von 239.640 € ergibt bzw. welches tatsächliche Ergebnis entsteht.

 

 

3. Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Bis 2005 wurden die beiden Kostenrechnenden Einrich­tungen “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” in einem kameralen Sonderhaushalt des städtischen Haushaltes abgewickelt. Daher konnte auch in der ersten Sitzung des Jahres im Betriebsausschuss auf den kameralen Abschluss, der zu diesem frühen Zeitpunkt schon vorlag, Bezug genommen werden.

 

Aufbauend auf dem kameralen Abschluss wurde dann der kaufmännische Jahresabschluss erstellt, welcher dem Betriebsausschuss in der zweiten Sitzung vorgelegt wurde. Parallel zum kaufmännischen Jahresabschluss erfolgte die Betriebsabrechnung, welche ebenfalls auf dem kameralen Abschluss aufbaute.

 

Wie bereits dargestellt, erfolgte der Abschluss des Wirtschaftsplanes 2006 erstmals und nun für 2007 zum zweiten Mal nach den Grundsätzen des NKF. Dies bedeutet auch, dass inzwischen länger auf das Vorjahr gebucht wird, soweit Leistungen in 2007 erfolgten. Der Jahresabschluss 2007 steht noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen Abschluss nach NKF benötigt werden.

 

Nach derzeitigem Stand kann auch in den beiden Gebührenbereichen „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ und „Fäkalienabfuhr“ von einem relativ normalen Verlauf ohne große Abweichungen ausgegangen werden. Der Jahresabschluss und insbesondere die Betriebsabrechnungen bleiben hier jedoch abzuwarten.

 

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2007, die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden voraussichtlich erst im II. Quartal 2008 erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt.

 

 

4. Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

Die Abwicklung erfolgte ohne besondere Probleme.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung Investitionsmaßnahmen 2007 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2007 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2008 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2008 berücksichtigt sind.  

Die Betriebsleitung legt die beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2007 vor, die auch den Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2007 (Einsparungen 2007) in Form von Übertragun­gen/Auszahlungser­mächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen.

 

Wie aus den späteren Ausführungen zur Kreditwirtschaft ersichtlich,

wurden im Wirtschaftsjahr 2007 von der Kreditermächtigung 2007

in Höhe von                                                                                                             4.951.560,00 €

zulässige Inanspruchnahme gem. der Kommunalaufsicht des

Rheinisch-Bergischen Kreises beim Anzeigeverfahren für den

Städtischen Haushalt für das Jahr 2007 (max. Höhe = Auszahlungen

./. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit)                                                              3.512.200,00 €

 

insgesamt                                                                                                               2.411.400,00 €

in Anspruch genommen, Differenz                                                                        1.100.800,00 €

 

Es könnte eintreten, dass bei planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2008 aufgrund der Überhänge aus 2007 unter Umständen im Laufe des Jahres 2008 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.

 

Bezüglich der Einzahlungen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 2.056.600 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 787.033,85 €. Die Mindereinzahlungen in 2007 begrün­den sich durch Maßnahmenverschiebungen.

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2006 =                                                                                                        28.085.415,95 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2007 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2007 von                                                 28.599.308,73 €

Damit erhöhte sich dieser um                                                                                  513.892,78 €

 

Im Jahre 2007 wurden auf die im Gesamtfinanzplan vorgesehene

Kreditaufnahme (s. auch oben) von                                                                      4.951.560,00 €

 

Kreditaufnahmen in Höhe von                                                                                2.411.400,00 €

erforderlich, denen eine Tilgung von                                                                     -1.897.484,63 €

und sonstige Zu- und Abgänge gegenüber der Vorjahresstatistik von                             -22,59 €

gegenüber standen – Differenz – s. o. -                                                                  513.892,78 €

 

Folgende Kredite wurden in 2007 aufgenommen:

 

- Kommunaldarlehen auf dem Kreditmarkt:                                                          2.000.000,00 €

 

- bei der  NRW-Bank aus dem Programm

  “Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW                    

  (IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds“                                                             411.400,00 €

                                                                                                                                2.411.400,00 €

 

Auf die schriftlichen Informationen in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 21.02.2007, 06.06.2007, 19.09.2007 und am 28.11.2007 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 27.02.2008 wird verwiesen. Im Vorjahr 2006 betrug die Darlehensaufnahme 2.570.000,00 €.

 

 

6.      Mehrauszahlungen

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebs­verordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

Außerplanmäßige Ausgaben unter 50.000 € werden zur Kenntnis gegeben.

 

Im II. Halbjahr 2007 sind  beim Städtischen Abwasserbetrieb keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes wurde nicht erforderlich.

 

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Es ist festzustellen, dass mit dem Jahresabschluss 2007 zum zeiten Male ein Abschluss des Städtischen Abwasserbetriebes nach den Vorschriften des NKF aufzustellen ist. Aufgrund der Einführung von NKF beim Städtischen Haushalt zum 01.01.2007 und dem erstmaligen Jahresabschluss des Städtischen Haushaltes nach NKF und dem damit verbundenen erheblichen Aufwand ist es nicht möglich, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasse­rbetriebes mit Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 18.06.2008 vorzulegen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10.09.2008 und des Rates am 22.09.2008 beabsichtigt.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2007 sowie zusätzlicher Mittelbedarf 2008

2.      Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des Vermögensplanes 2007

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übertragungen (19 KB)      
Anlage 2 2 Erläuterung Übertragungen (76 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0592/2006   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0877/2007   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1220/2008   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1520/2009   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1813/2010   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb