Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von
der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2007
(Wirtschaftsjahr 2007) zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss stimmt den
einzelnen Übertragungen/ den Auszahlungsermächtigungen lt. Anlage gem. § 22
Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung zu. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf: 991.057,09 € Weiterhin stellt der Betriebsausschuss
den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage in Spalte 10 aufgeführten weiteren
Mittelbedarf in 2008 in Höhe von 8.407,97 € bereit. Sachverhalt: AllgemeinesIn § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den
Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung
der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen
des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die
Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in
kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2007 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 19.09.2007
gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Gesamtergebnisplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrauszahlungen 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan
für das Wirtschaftsjahr 2007 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der
Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.
RAT/0825/2006 verwiesen. Gem. § 15 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung
aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Gesamtergebnisplan Der Wirtschaftsplan
für 2007 wurde zum zweiten Male nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen
Finanzmangements (NKF) aufgestellt. Es wurde für 2006 erstmals ein eigenes
Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der Wirtschaftsplan im Erläuterungsheft zum
Haushalt beigefügt war. Bezüglich der Anwendung des NKF wird auf die (grünen)
Seiten des Wirtschaftsplanes „Allgemeine Ausführungen zur Einführung des
NKF“ beim Städtischen Abwasserbetrieb verwiesen. Grundsätzlich kann
für das Wirtschaftsjahr 2007 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan
ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im
Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2007 und Vorlage des
Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn
in 2007 in Höhe von 239.640 € ergibt bzw. welches tatsächliche Ergebnis
entsteht. 3. Abschluss der Gebührenhaushalte Bis 2005 wurden die beiden Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” in einem kameralen
Sonderhaushalt des städtischen Haushaltes abgewickelt. Daher konnte auch in der
ersten Sitzung des Jahres im Betriebsausschuss auf den kameralen Abschluss, der
zu diesem frühen Zeitpunkt schon vorlag, Bezug genommen werden. Aufbauend auf dem kameralen Abschluss wurde dann der
kaufmännische Jahresabschluss erstellt, welcher dem Betriebsausschuss in der
zweiten Sitzung vorgelegt wurde. Parallel zum kaufmännischen Jahresabschluss
erfolgte die Betriebsabrechnung, welche ebenfalls auf dem kameralen Abschluss
aufbaute. Wie bereits dargestellt, erfolgte der Abschluss des
Wirtschaftsplanes 2006 erstmals und nun für 2007 zum zweiten Mal nach den
Grundsätzen des NKF. Dies bedeutet auch, dass inzwischen länger auf das Vorjahr
gebucht wird, soweit Leistungen in 2007 erfolgten. Der Jahresabschluss 2007
steht noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine
ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen
Abschluss nach NKF benötigt werden. Nach derzeitigem Stand kann auch in den beiden
Gebührenbereichen „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ und
„Fäkalienabfuhr“ von einem relativ normalen Verlauf ohne große
Abweichungen ausgegangen werden. Der Jahresabschluss und insbesondere die Betriebsabrechnungen
bleiben hier jedoch abzuwarten. Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2007,
die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den
Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden voraussichtlich
erst im II. Quartal 2008 erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden
diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt. 4. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan Die Abwicklung erfolgte ohne besondere
Probleme. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung Investitionsmaßnahmen 2007 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den
Ansätzen 2007 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2008 zusätzlich benötigt
werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2008 berücksichtigt sind. Die Betriebsleitung legt die
beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2007 vor, die auch den
Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung
schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung
aufgrund des Mittelüberhanges aus 2007 (Einsparungen 2007) in Form von Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen
gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen. Wie aus den späteren Ausführungen
zur Kreditwirtschaft ersichtlich, wurden im Wirtschaftsjahr 2007 von
der Kreditermächtigung 2007 in Höhe von 4.951.560,00
€ zulässige Inanspruchnahme gem. der
Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises beim
Anzeigeverfahren für den Städtischen Haushalt für das Jahr
2007 (max. Höhe = Auszahlungen ./. Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit) 3.512.200,00
€ insgesamt 2.411.400,00 € in Anspruch genommen, Differenz 1.100.800,00
€ Es könnte eintreten, dass bei
planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2008
aufgrund der Überhänge aus 2007 unter Umständen im Laufe des Jahres 2008 eine
Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die
Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist
aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bezüglich der Einzahlungen
ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen
Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 2.056.600
€ berücksichtigt. Abgerechnet wurden 787.033,85 €. Die Mindereinzahlungen
in 2007 begründen sich durch Maßnahmenverschiebungen. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2007 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2007 von 28.599.308,73
€ Damit erhöhte sich dieser um 513.892,78
€ Im Jahre 2007 wurden auf die im Gesamtfinanzplan
vorgesehene Kreditaufnahme (s. auch oben) von 4.951.560,00
€ Kreditaufnahmen in Höhe von 2.411.400,00
€ erforderlich, denen eine Tilgung von -1.897.484,63
€ und sonstige Zu- und Abgänge
gegenüber der Vorjahresstatistik von -22,59 € gegenüber standen – Differenz
– s. o. -
513.892,78 € Folgende Kredite wurden in 2007
aufgenommen: - bei der NRW-Bank aus dem Programm
“Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW
(IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds“ 411.400,00 € 2.411.400,00 € Auf die schriftlichen Informationen
in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 21.02.2007, 06.06.2007, 19.09.2007 und
am 28.11.2007 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 27.02.2008 wird
verwiesen. Im Vorjahr 2006 betrug die Darlehensaufnahme 2.570.000,00 €. 6. Mehrauszahlungen Der Betriebsausschuss ist
entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei
Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben
des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes
überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei
“außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung
keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige
Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses
bedürfen. Außerplanmäßige Ausgaben unter
50.000 € werden zur Kenntnis gegeben. Im II. Halbjahr 2007 sind beim Städtischen Abwasserbetrieb keine
außerplanmäßigen Ausgaben angefallen. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes wurde
nicht erforderlich. 8. Schlussbemerkung
Es ist
festzustellen, dass mit dem Jahresabschluss 2007 zum zeiten Male ein Abschluss
des Städtischen Abwasserbetriebes nach den Vorschriften des NKF aufzustellen
ist. Aufgrund der Einführung von NKF beim Städtischen Haushalt zum 01.01.2007
und dem erstmaligen Jahresabschluss des Städtischen Haushaltes nach NKF und dem
damit verbundenen erheblichen Aufwand ist es nicht möglich, den Jahresabschluss
des Städtischen Abwasserbetriebes mit Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 18.06.2008 vorzulegen. Die Vorlage
ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 10.09.2008 und des Rates am 22.09.2008
beabsichtigt. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2007 sowie zusätzlicher
Mittelbedarf 2008 2.
Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des
Vermögensplanes 2007
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