Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von
der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2006
(Wirtschaftsjahr 2006) zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss stimmt den
einzelnen Übertragungen/ den Auszahlungsermächtigungen lt. Anlage gem. § 22
Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung zu. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf: 975.081,87 € Sachverhalt: AllgemeinesIn § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,
dass die Betriebsleitung den Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss
regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die
Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung
nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen
auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 13.09.2006
gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Gesamtergebnisplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrauszahlungen 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 12.12.2005 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan
für das Wirtschaftsjahr 2006 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der
Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr.
RAT/0532/2005 verwiesen. Gem. § 15 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung
aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Gesamtergebnisplan Der Wirtschaftsplan
für 2006 wurde erstmals nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen
Finanzmangements (NKF) aufgestellt. Es wurde für 2006 erstmals ein eigenes
Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der Wirtschaftsplan im Erläuterungsheft zum
Haushalt beigefügt war. Bezüglich der Anwendung des NKF wird auf die (grünen)
Seiten des Wirtschaftsplanes „Allgemeine Ausführungen zur Einführung des
NKF“ beim Städtischen Abwasserbetrieb verwiesen. Grundsätzlich kann
für das Wirtschaftsjahr 2006 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan
ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im
Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2006 und Vorlage des
Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust
in 2006 in Höhe von 81.550 € ergibt. Aus heutiger Sicht wird davon
ausgegangen, dass sich das Ergebnis voraussichtlich nicht bzw. zumindest nicht
wesentlich verschlechtern wird. Ob sich
evtl. sogar ein Überschuss ergibt, bleibt abzuwarten. 3. Abschluss der Gebührenhaushalte Bisher wurden die beiden Kostenrechnenden Einrichtungen “Abwasserbeseitigung
für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” in einem kameralen
Sonderhaushalt des städtischen Haushaltes abgewickelt. Daher konnte auch in der
ersten Sitzung des Jahres im Betriebsausschuss auf den kameralen Abschluss, der
zu diesem frühen Zeitpunkt schon vorlag, Bezug genommen werden. Aufbauend auf dem kameralen Abschluss wurde dann der
kaufmännische Jahresabschluss erstellt, welcher dem Betriebsausschuss in der
zweiten Sitzung vorgelegt wurde. Parallel zum kaufmännischen Jahresabschluss
erfolgte die Betriebsabrechnung, welche ebenfalls auf dem kameralen Abschluss
aufbaute. Wie bereits dargestellt, erfolgt der Abschluss des
Wirtschaftsplanes 2006 erstmals nach den Grundsätzen des NKF. Der
Jahresabschluss 2006 steht jedoch noch aus. Aus diesem Grund hat die
Betriebsabrechnung noch keine ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse
nunmehr aus dem kaufmännischen Abschluss nach NKF benötigt werden. Obwohl die Schlussabrechnung eines Wasserversorgers noch
aussteht, kann bei vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen werden, dass die
Planansätze der Kanalgebühreneinnahmen beim Schmutzwasser erreicht, beim
Regenwasser sogar übertroffen werden. Im Bereich der Fäkaliengebühren werden die Planansätze sehr
wahrscheinlich nicht erreicht werden. Auch hier kann eine weitergehende Aussage
erst nach Schlussabrechnung mit allen Wasserversorgern getroffen werden. Die
Entwicklung bleibt hier abzuwarten. Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2006,
die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den
Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden demnächst
erstellt. Eine Fertigstellung kann für die Sitzung des Betriebsausschusses am
21.02.2007 aufgrund anderer Terminarbeiten nicht erfolgen. Sobald die
Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses
umgehend zur Verfügung gestellt. 4. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan Die Abwicklung erfolgte ohne größere
Probleme. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung Investitionsmaßnahmen 2006 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den
Ansätzen 2006 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2007 zusätzlich benötigt
werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2007 berücksichtigt sind. Die Betriebsleitung legt die
beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2006 vor, die auch den
Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung
schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung
aufgrund des Mittelüberhanges aus 2006 (Einsparungen 2006) in Form von Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen
gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen. Wie aus den späteren Ausführungen
zur Kreditwirtschaft ersichtlich, wurden im Wirtschaftsjahr 2006 von
der Kreditermächtigung 2006 in Höhe von 5.502.700,00
€ insgesamt 2.570.000,00 € in Anspruch genommen, Differenz 2.932.700,00
€ Es könnte eintreten, dass bei
planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2007
aufgrund der Überhänge aus 2006 unter Umständen im Laufe des Jahres 2007 eine Änderung
des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu
erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht
unwahrscheinlich. Bezüglich der Einzahlungen
ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen
Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 1.561.000,00
€ berücksichtigt. Abgerechnet wurden 901.355,73 €. Die Mindereinzahlungen
in 2006 begründen sich durch Maßnahmenverschiebungen. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2006 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2006 von 28.085.415,95
€ Damit erhöhte sich dieser um 358.646,93
€ Im Jahre 2006 wurden auf die im Gesamtfinanzplan
vorgesehene Kreditaufnahme (s. auch oben) von 5.502.700,00
€ Kreditaufnahmen in Höhe von 2.570.000,00
€ erforderlich, denen eine Tilgung von 2.210.818,36
€ und sonstige Zu- und Abgänge gegenüber
der Vorjahresstatistik von -534,71 € gegenüber standen – Differenz
– s. o. -
358.646,93 € Folgende Kredite wurden in 2006
aufgenommen: - aus dem Infrastrukturprogramm
„Rahmenkredit“ 138.400,00 € - bei der NRW-Bank aus dem Programm
“Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW
(IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds“ 431.600,00 € 2.570.000,00 € Auf die schriftlichen Informationen
in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 22.02.2006,14.06.2006, 13.09.2006 und
am 22.11.2006 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 21.02.2007 wird
verwiesen. Im Vorjahr betrug die Darlehensaufnahme 2.897.600,00 €. 6. Mehrauszahlungen Der Betriebsausschuss ist
entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei
Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben
des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes
überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei
“außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung
keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige
Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses
bedürfen. Außerplanmäßige Ausgaben unter
50.000 € werden zur Kenntnis gegeben. Im II. Halbjahr 2006 sind beim Städtischen Abwasserbetrieb keine
außerplanmäßigen Ausgaben angefallen. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes
ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn a)
das
Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und
diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine
Änderung des Vermögensplanes bedingt oder b)
zum
Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder
höhere Kredite erforderlich werden oder c)
im
Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen
oder d)
eine
erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen
Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende
Einstellung von Aushilfskräften handelt. Da keiner der Punkte für den
Ergebnisplan bzw. den Finanzplan zutrafen, wurde keine Änderung des
Wirtschaftsplanes in 2006 notwendig. 8. Schlussbemerkung
Es ist
festzustellen, dass erstmals der Jahresabschluss 2006 nach den Vorschriften des
NKF aufzustellen ist. Aufgrund der Einführung von NKF beim Städtischen Haushalt
zum 01.01.2007 und den umfangreichen Umstellungsarbeiten ist es nicht möglich,
den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes mit Prüfungsbericht des
Wirtschaftgsprüfers bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 30.05.2007
vorzulegen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am
12.09.2007 und des Rates am 17.09.2007 beabsichtigt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
wird voraussichtlich im April ihre
Prüfungstätigkeit aufnehmen. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2006 sowie zusätzlicher
Mittelbedarf 2007 2.
Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des
Vermögensplanes 2006
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