Vorlage - RAT/0877/2007  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
  Bezüglich:
RAT/0592/2006
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
21.02.2007 
9. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Zwischenbericht 2006 PDF-Dokument
Zwischenbericht 2006 - Erläuterungen 1 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2006 (Wirtschaftsjahr 2006) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss stimmt den einzelnen Übertragungen/ den Auszahlungsermächtigungen lt. Anlage gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung zu.

Der Gesamtbetrag  beläuft sich auf:

 

                                                            975.081,87 

 

 

                       

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt,  dass die Betriebsleitung den Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2006 wurde in der Sitzung des Betriebs­ausschusses am 13.09.2006 gegeben.

 

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrauszahlungen

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2005 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2006 sowie den Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/0532/2005 ver­wiesen.

 

Gem. § 15 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

Der Wirtschaftsplan für 2006 wurde erstmals nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmangements (NKF) aufgestellt. Es wurde für 2006 erstmals ein eigenes Planbuch erstellt, nachdem bis 2005 der Wirtschaftsplan im Erläuterungsheft zum Haushalt beigefügt war. Bezüglich der Anwendung des NKF wird auf die (grünen) Seiten des Wirtschaftsplanes „Allgemeine Ausführungen zur Einführung des NKF“ beim Städtischen Abwasserbetrieb verwiesen.

 

Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2006 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2006 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresverlust in 2006 in Höhe von 81.550 € ergibt. Aus heutiger Sicht wird davon ausgegangen, dass sich das Ergebnis voraussichtlich nicht bzw. zumindest nicht wesentlich verschlechtern wird.  Ob sich evtl. sogar ein Überschuss ergibt, bleibt abzuwarten.

 

 

3. Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Bisher wurden die beiden Kostenrechnenden Einrich­tungen “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” und “Fäkalienabfuhr” in einem kameralen Sonderhaushalt des städtischen Haushaltes abgewickelt. Daher konnte auch in der ersten Sitzung des Jahres im Betriebsausschuss auf den kameralen Abschluss, der zu diesem frühen Zeitpunkt schon vorlag, Bezug genommen werden.

 

Aufbauend auf dem kameralen Abschluss wurde dann der kaufmännische Jahresabschluss erstellt, welcher dem Betriebsausschuss in der zweiten Sitzung vorgelegt wurde. Parallel zum kaufmännischen Jahresabschluss erfolgte die Betriebsabrechnung, welche ebenfalls auf dem kameralen Abschluss aufbaute.

 

Wie bereits dargestellt, erfolgt der Abschluss des Wirtschaftsplanes 2006 erstmals nach den Grundsätzen des NKF. Der Jahresabschluss 2006 steht jedoch noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen Abschluss nach NKF benötigt werden.

 

Obwohl die Schlussabrechnung eines Wasserversorgers noch aussteht, kann bei vorsichtiger Schätzung davon ausgegangen werden, dass die Planansätze der Kanalgebühreneinnahmen beim Schmutzwasser erreicht, beim Regenwasser sogar übertroffen werden.

 

Im Bereich der Fäkaliengebühren werden die Planansätze sehr wahrscheinlich nicht erreicht werden. Auch hier kann eine weitergehende Aussage erst nach Schlussabrechnung mit allen Wasserversorgern getroffen werden. Die Entwicklung bleibt hier abzuwarten.

 

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2006, die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden demnächst erstellt. Eine Fertigstellung kann für die Sitzung des Betriebsausschusses am 21.02.2007 aufgrund anderer Terminarbeiten nicht erfolgen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt.

 

 

4. Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

Die Abwicklung erfolgte ohne größere Probleme.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung Investitionsmaßnahmen 2006 ersichtlich.

 

Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2006 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2007 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2007 berücksichtigt sind.  

Die Betriebsleitung legt die beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2006 vor, die auch den Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2006 (Einsparungen 2006) in Form von Übertragungen/Auszahlungser­mächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen.

 

Wie aus den späteren Ausführungen zur Kreditwirtschaft ersichtlich,

wurden im Wirtschaftsjahr 2006 von der Kreditermächtigung 2006

in Höhe von                                                                                                             5.502.700,00 €

insgesamt                                                                                                               2.570.000,00 €

in Anspruch genommen, Differenz                                                                        2.932.700,00 €

 

Es könnte eintreten, dass bei planmäßiger Abwicklung aller investiven Maßnahmen des Finanzplanes 2007 aufgrund der Überhänge aus 2006 unter Umständen im Laufe des Jahres 2007 eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich werden kann, da evtl. die Kreditaufnahme zu erhöhen ist. Dies bleibt jedoch letztlich abzuwarten und ist aus heutiger Sicht unwahrscheinlich.

 

Bezüglich der Einzahlungen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 1.561.000,00 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 901.355,73 €. Die Mindereinzahlungen in 2006 begründen sich durch Maßnahmenverschiebungen.

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2005 =                                                                                                        27.726.769,02 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2006 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2006 von                                                 28.085.415,95 €

Damit erhöhte sich dieser um                                                                                  358.646,93 €

 

Im Jahre 2006 wurden auf die im Gesamtfinanzplan vorgesehene

Kreditaufnahme (s. auch oben) von                                                                      5.502.700,00 €

 

Kreditaufnahmen in Höhe von                                                                                2.570.000,00 €

erforderlich, denen eine Tilgung von                                                                      2.210.818,36 €

und sonstige Zu- und Abgänge gegenüber der Vorjahresstatistik von                           -534,71 €

gegenüber standen – Differenz – s. o. -                                                                 358.646,93 €

 

Folgende Kredite wurden in 2006 aufgenommen:

 

- Kommunaldarlehen auf dem Kreditmarkt:                                                          2.000.000,00 €

 

- aus dem Infrastrukturprogramm „Rahmenkredit“                                                   138.400,00 €

                                                                                                                                                               

- bei der  NRW-Bank aus dem Programm

  “Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW                    

  (IW-Kommunal) einschl. Vorziehplafonds“                                                             431.600,00 €

                                                                                                                                2.570.000,00 €

 

Auf die schriftlichen Informationen in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 22.02.2006,14.06.2006, 13.09.2006 und am 22.11.2006 und die separate Sitzungsvorlage für die Sitzung am 21.02.2007 wird verwiesen. Im Vorjahr betrug die Darlehensaufnahme 2.897.600,00 €.

 

 

6.      Mehrauszahlungen

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebs­verordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

Außerplanmäßige Ausgaben unter 50.000 € werden zur Kenntnis gegeben.

 

Im II. Halbjahr 2006 sind  beim Städtischen Abwasserbetrieb keine außerplanmäßigen Ausgaben angefallen.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 Abs. 2 EigVO nur erforderlich, wenn

 

a)                 das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Gemeinde beeinträchtigt oder eine Änderung des Vermögensplanes bedingt oder

b)                 zum Ausgleich des Vermögensplanes erheblich höhere Zuführungen der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden oder

c)                 im Vermögensplan weitere Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen werden sollen oder

d)                 eine erhebliche Vermehrung oder Hebung der in der Stellenübersicht vorgesehenen Stellen erforderlich wird, es sei denn, dass es sich um eine vorübergehende Einstellung von Aushilfskräften handelt.

 

Da keiner der Punkte für den Ergebnisplan bzw. den Finanzplan zutrafen, wurde keine Änderung des Wirtschaftsplanes in 2006 notwendig.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Es ist festzustellen, dass erstmals der Jahresabschluss 2006 nach den Vorschriften des NKF aufzustellen ist. Aufgrund der Einführung von NKF beim Städtischen Haushalt zum 01.01.2007 und den umfangreichen Umstellungsarbeiten ist es nicht möglich, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes mit Prüfungsbericht des Wirtschaftgsprüfers bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 30.05.2007 vorzulegen. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 12.09.2007 und des Rates am 17.09.2007 beabsichtigt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird voraussichtlich im April  ihre Prüfungs­tätigkeit aufnehmen.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.      Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2006 sowie zusätzlicher Mittelbedarf 2007

2.      Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des Vermögensplanes 2006

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht 2006 (96 KB) PDF-Dokument (69 KB)    
Anlage 2 2 Zwischenbericht 2006 - Erläuterungen 1 (66 KB) PDF-Dokument (32 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0592/2006   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0877/2007   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1220/2008   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1520/2009   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1813/2010   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb