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Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss nimmt den von
der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2009
(Wirtschaftsjahr 2009) zur Kenntnis. Der Betriebsausschuss nimmt die
Übersichten mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in
das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis und stimmt den berücksichtigten Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen
in Höhe von 405.858,62 € sowie der Ermächtigungsübertragung bei den
Kreditaufnahmen in Höhe von 400.000,00 € zu. Weiterhin stellt der Betriebsausschuss
den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage in Spalte 11 aufgeführten weiteren
Mittelbedarf in 2010 in Höhe von 9.333,00 € bereit. Sachverhalt: AllgemeinesIn § 14 der Betriebssatzung des Städtischen
Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den
Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung
der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen
des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die
Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in
kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen
Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert. Der 1. Zwischenbericht für das
Wirtschaftsjahr 2009 wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.09.2009
gegeben. Inhalt des 2. Zwischenberichtes:1.
Vorbemerkungen 2.
Entwicklung
im Gesamtergebnisplan 3.
Abschluss
der Gebührenhaushalte 4.
Entwicklung
im Gesamtfinanzplan 5.
Kreditwirtschaft 6.
Mehrauszahlungen 7.
Änderung des Wirtschaftsplanes 8.
Schlussbemerkung 1.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 den Wirtschaftsplan 2009 mit Ergebnisplan
und Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird
auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/1480/2008 verwiesen. Gem. § 15 der
Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von
sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung
aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen. 2.
Entwicklung im Gesamtergebnisplan Grundsätzlich kann
für das Wirtschaftsjahr 2009 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan
ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im
Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2009 und Vorlage des
Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt. Erst dann kann
definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn
in 2009 in Höhe von 246.500,00 € ergibt bzw. welches tatsächliche
Ergebnis entsteht. Beim Jahresabschluss 2008 ergab sich ein Jahresverlust von 168.148,02
€. 3. Abschluss der Gebührenhaushalte Der Abschluss des Wirtschaftsplanes 2009 erfolgt nach den
Grundsätzen des NKF. Dies bedeutet auch, dass inzwischen länger auf das Vorjahr
(31.03.) gebucht wird, soweit Leistungen in 2009 erfolgten. Der Jahresabschluss
2009 steht noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine
ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen
Abschluss nach NKF benötigt werden. Nach derzeitigem Stand kann auch in den beiden Gebührenbereichen
„Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ und
„Fäkalienabfuhr“ von einem relativ normalen Verlauf ohne große
Abweichungen ausgegangen werden. Der Jahresabschluss und insbesondere die Betriebsabrechnungen
bleiben hier jedoch abzuwarten. Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2009, die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden voraussichtlich erst im II. Quartal 2010 erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt. 4. Entwicklung
im Gesamtfinanzplan Die Abwicklung erfolgte ohne besondere
Probleme. Aus der beigefügten Anlage
ist die Maßnahmenabwicklung der Investitionsmaßnahmen 2009 ersichtlich. Hieraus
ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2009 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr
2010 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2010 berücksichtigt
sind. Die Betriebsleitung legt die
beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2009 vor, die auch den
Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung
schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung
aufgrund des Mittelüberhanges aus 2009 (Einsparungen 2009) in Form von Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen
gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen. Wie aus den späteren Ausführungen
zur Kreditwirtschaft ersichtlich, wurden im Wirtschaftsjahr 2009 von
der Kreditermächtigung 2009 in Höhe von 1.734.000,00
€ sowie der Übertragung der Teilermächtigung
2008 in Höhe von
700.000,00 € insgesamt 1.240.000,00
€ aufgenommen, Differenz: 1.194.000,00 € Beim Jahresabschlusses 2009 wurde in
Höhe der Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen ein Teilbetrag
der Kreditermächtigung 2009 (abgerundet 400.000 €) in analoger Anwendung
des § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW nach 2010 übertragen. Hiernach gilt die
Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr (hier
Wirtschaftsjahr) folgenden Jahres fort. Bezüglich der Einzahlungen
ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen
Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 558.200,00
€ berücksichtigt. Abgerechnet wurden 1.030.574,30 €. Die Mehreinzahlungen
in 2009 begründen sich durch Maßnahmenverschiebungen mit ursprünglich für 2008
vorgesehenen Veranlagungen. 5. Kreditwirtschaft Der Schuldenstand beim Städtischen
Abwasserbetrieb betrug zum Nach dem Tilgungsdienst und
Neuaufnahmen im Jahre 2009 ergibt sich ein Gesamtschuldenstand zum
31.12.2009 von 25.757.353,11
€ Damit reduzierte sich dieser um 792.793,50 € Im Jahre 2009 wurden auf die im Gesamtfinanzplan
vorgesehene Kreditaufnahme (s. auch oben) von 1.734.000,00
€ sowie auf die übertragene Teilermächtigung
aus 2008 von 700.000,00
€ Kredite (Kreditmarkt und KfW) in Höhe von 1.240.000,00
€ aufgenommen, denen eine Tilgung von -2.032.793,50
€ gegenüber stand – Differenz
– s. o. - 792.793,50 € Somit konnte der Schuldenstand, wie
schon in 2008, weiter reduziert werden. Es kam zu keiner Nettoneuerschuldung.
Im Vorjahr 2008 betrug die
Darlehensaufnahme 6.200,00 € Zur
Übertragung eines Teilbetrages der Kreditermächtigung aus 2009 nach 2010
in Höhe von 400.000,00 € siehe o. a.
Ausführungen zu Ziffer 4. 6. Mehrauszahlungen Der Betriebsausschuss ist
entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei
Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben
des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes
überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei
“außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebsverordnung
keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige
Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses
bedürfen. Außerplanmäßige Ausgaben unter
50.000 € werden zur Kenntnis gegeben. Es sind keine außerplanmäßigen
Ausgaben im II. Halbjahr 2009 erfolgt. 7. Änderung des Wirtschaftsplanes Eine Änderung des Wirtschaftsplanes wurde
nicht erforderlich. 8. Schlussbemerkung
Es ist beabsichtigt,
den Jahresabschluss 2009 des Städtischen Abwasserbetriebes mit Prüfungsbericht
des Wirtschaftsprüfers nach der derzeitigen Planung bis zur Sitzung des
Betriebsausschusses am 09.09.2010 vorzulegen. Die Beschlussfassung im Rat der
Stadt ist für die Sitzung am 20.09.2010 geplant. Anlage/n: 1.
Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2009 /Ermächtigungsübertragungen
2.
Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des
Vermögensplanes 2009 3.
Aufstellung Ermächtigungsübertragung Kredite
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