Vorlage - RAT/1813/2010  

 
 
Betreff: 2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009
Status:öffentlich  
Verfasser:Stubenrauch, KlausAktenzeichen:20/910-92/3
  Bezüglich:
RAT/1520/2009
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
18.02.2010 
2. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2. Zwischenbericht_Übertr_ 2009_Auszahl  
2. Zwischenbericht_Übertr_ 2009 _ Erläuterungen  
2.Zwischenber._Übertr_2009_Ü_Kredit  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes vorgelegten Zwischenbericht für das II. Halbjahr 2009 (Wirtschaftsjahr 2009) zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Übersichten mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis und stimmt den berücksichtigten Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 405.858,62 € sowie der Ermächtigungsübertragung bei den Kreditaufnahmen in Höhe von 400.000,00 € zu.

 

Weiterhin stellt der Betriebsausschuss den in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage in Spalte 11 aufgeführten weiteren Mittelbedarf in 2010 in Höhe von 9.333,00 € bereit.

                       

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Allgemeines

 

In § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Verwaltungsvorstand und den Betriebsausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung in halbjährlichem Abstand, bei besonderen Entwicklungen auch in kürzeren Abständen, vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird in vierteljährlichen Berichten informiert.

Der 1. Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2009 wurde in der Sitzung des Betriebs­ausschusses am 09.09.2009 gegeben.

 

 

Inhalt des 2. Zwischenberichtes:

 

1.                  Vorbemerkungen

 

2.                  Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

3.                  Abschluss der Gebührenhaushalte

 

4.                  Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

5.                  Kreditwirtschaft

 

6.                  Mehrauszahlungen

 

7.                  Änderung des Wirtschaftsplanes

 

8.                  Schlussbemerkung

 


 

1.       Vorbemerkungen         

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2008 den Wirtschaftsplan 2009 mit Ergebnisplan und Finanzplan beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. RAT/1480/2008 ver­wiesen.

 

Gem. § 15 der Betriebssatzung sind der Jahresabschluss und der Lagebericht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und über den Bürgermeister dem Betriebssausschuss vorzulegen.

 

 

2.      Entwicklung im Gesamtergebnisplan

 

Grundsätzlich kann für das Wirtschaftsjahr 2009 festgestellt werden, dass sich beim Gesamtergebnisplan ein relativ normaler Vollzug ergeben hat. Die endgültige Entwicklung wird im Detail nach Erstellung des Jahresabschlusses 2009 und Vorlage des Prüfungsberichtes in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

Erst dann kann definitiv festgestellt werden, ob sich der prognostizierte und veranschlagte Jahresgewinn in 2009 in Höhe von 246.500,00 € ergibt bzw. welches tatsächliche Ergebnis entsteht. Beim Jahresabschluss 2008 ergab sich ein Jahresverlust von 168.148,02 €.

 

 

3. Abschluss der Gebührenhaushalte

 

Der Abschluss des Wirtschaftsplanes 2009 erfolgt nach den Grundsätzen des NKF. Dies bedeutet auch, dass inzwischen länger auf das Vorjahr (31.03.) gebucht wird, soweit Leistungen in 2009 erfolgten. Der Jahresabschluss 2009 steht noch aus. Aus diesem Grund hat die Betriebsabrechnung noch keine ausreichende Grundlage, da viele Ergebnisse nunmehr aus dem kaufmännischen Abschluss nach NKF benötigt werden.

 

Nach derzeitigem Stand kann auch in den beiden Gebührenbereichen „Abwasserbeseitigung Kanalbenutzer“ und „Fäkalienabfuhr“ von einem relativ normalen Verlauf ohne große Abweichungen ausgegangen werden. Der Jahresabschluss und insbesondere die Betriebsabrechnungen bleiben hier jedoch abzuwarten.

 

Die Berichte zu den Betriebsabrechnungen für 2009, die die Betriebsabrechnungsbögen sowie detaillierte Begründungen zu den Abweichungen von Planung und Ergebnis u.a. enthalten, werden voraussichtlich erst im II. Quartal 2010 erstellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese den Mitgliedern des Betriebsausschusses umgehend zur Verfügung gestellt.

 

 

4. Entwicklung im Gesamtfinanzplan

 

Die Abwicklung erfolgte ohne besondere Probleme.

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenabwicklung der Investitionsmaßnahmen 2009 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2009 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2010 zusätzlich benötigt werden, die nicht im Wirtschaftsplan 2010 berücksichtigt sind.  

Die Betriebsleitung legt die beigefügte Aufstellung über die Maßnahmenentwicklungen 2009 vor, die auch den Anforderungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entspricht. Die Betriebsleitung schlägt dem Betriebsausschuss vor, die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2009 (Einsparungen 2009) in Form von Übertragun­gen/Auszahlungser­mächtigungen gem. § 22 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu beschließen.

 

 

Wie aus den späteren Ausführungen zur Kreditwirtschaft ersichtlich,

wurden im Wirtschaftsjahr 2009 von der Kreditermächtigung 2009

in Höhe von                                                                                                          1.734.000,00 €  

sowie der Übertragung der Teilermächtigung 2008 in Höhe von                           700.000,00 €

insgesamt                                                                                                            1.240.000,00 €

aufgenommen,

Differenz:                                                                                                              1.194.000,00 €

 

Beim Jahresabschlusses 2009 wurde in Höhe der Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen ein Teilbetrag der Kreditermächtigung 2009 (abgerundet 400.000 €) in analoger Anwendung des § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW nach 2010 übertragen. Hiernach gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr (hier Wirtschaftsjahr) folgenden Jahres fort.

 

Bezüglich der Einzahlungen ist insbesondere auf die Entwicklung des Eingangs an allgemeinen Kanalanschlussbeiträgen hinzuweisen. Planmäßig waren Mittel in Höhe von 558.200,00 € berücksichtigt. Abgerechnet wurden 1.030.574,30 €. Die Mehreinzahlungen in 2009 begrün­den sich durch Maßnahmenverschiebungen mit ursprünglich für 2008 vorgesehenen Veranlagungen.

 

 

5.    Kreditwirtschaft

 

Der Schuldenstand beim Städtischen Abwasserbetrieb betrug zum

31.12.2008 =                                                                                                        26.550.146,61 €

Nach dem Tilgungsdienst und Neuaufnahmen im Jahre 2009 ergibt sich

ein Gesamtschuldenstand zum 31.12.2009 von                                                 25.757.353,11 €

Damit reduzierte sich dieser um                                                                              792.793,50 €

 

Im Jahre 2009 wurden auf die im Gesamtfinanzplan vorgesehene

Kreditaufnahme (s. auch oben) von                                                                      1.734.000,00 €

sowie auf die übertragene Teilermächtigung aus 2008 von                                     700.000,00 €

 

Kredite  (Kreditmarkt und KfW) in Höhe von                                                         1.240.000,00 €

aufgenommen, denen eine Tilgung von                                                               -2.032.793,50 €

gegenüber stand – Differenz – s. o. -                                                                      792.793,50 €

Somit konnte der Schuldenstand, wie schon in 2008, weiter reduziert werden.

Es kam zu keiner Nettoneu­erschuldung.

 

Im Vorjahr 2008 betrug die Darlehensaufnahme                                                          6.200,00 €

 

Zur Übertragung eines Teilbetrages der Kreditermächtigung aus 2009

nach 2010 in Höhe von                                                                                            400.000,00 €

siehe o. a. Ausführungen zu Ziffer 4.

 

 

6.      Mehrauszahlungen

 

Der Betriebsausschuss ist entsprechend der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes bei Mehrausgaben (Mehrauszahlungen) zu beteiligen, wenn diese für Einzelvorhaben des Finanzplans 10 %, mindestens jedoch 50.000 €, des Ansatzes überschreiten. Hier ist eine Zustimmung erforderlich. Bei “außerplanmäßigen” Ausgaben sieht die Eigenbetriebs­verordnung keine Bestimmungen vor. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass außerplanmäßige Ausgaben über 50.000 € ebenfalls der Zustimmung des Betriebsausschusses bedürfen.

Außerplanmäßige Ausgaben unter 50.000 € werden zur Kenntnis gegeben. Es sind keine außerplanmäßigen Ausgaben im II. Halbjahr 2009 erfolgt.

 

 

7.      Änderung des Wirtschaftsplanes

 

Eine Änderung des Wirtschaftsplanes wurde nicht erforderlich.

 

 

8.    Schlussbemerkung 

 


Es ist beab­sichtigt, den Jahresabschluss 2009 des Städtischen Abwasse­rbetriebes mit Prüfungs­bericht des Wirtschaftsprüfers nach der derzeitigen Planung bis zur Sitzung des Betriebsausschusses am 09.09.2010 vorzulegen. Die Beschlussfassung im Rat der Stadt ist für die Sitzung am 20.09.2010 geplant.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

1.      Aufstellung der Investitionsmaßnahmen 2009 /Ermächtigungsübertragungen

2.      Erläuterungen zu den Investitionsmaßnahmen des Vermögensplanes 2009

3.      Aufstellung Ermächtigungsübertragung Kredite

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Zwischenbericht_Übertr_ 2009_Auszahl (14 KB)      
Anlage 2 2 2. Zwischenbericht_Übertr_ 2009 _ Erläuterungen (16 KB)      
Anlage 3 3 2.Zwischenber._Übertr_2009_Ü_Kredit (7 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

 

 

Stammbaum:
RAT/0592/2006   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2005   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/0877/2007   2. Zwischenbericht gem. § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2006   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1220/2008   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2007   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1520/2009   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2008   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb
RAT/1813/2010   2. Zwischenbericht gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen - Wirtschaftsjahr 2009   Kämmerei   BVO Abwasserbetrieb