Beschlussvorschlag: Siehe Seiten 3 und 4! Sachverhalt: Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und im Haupt- und
Finanzausschuss soll in der Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2005 die
Verabschiedung des Haushaltes 2006 etc. sowie des Stellenplanes
erfolgen. Bezüglich der Punkte a) und b) wird auf die Sitzungsvorlage
– Drucks.-Nr. RAT/0551/2005 – verwiesen. Der Haupt- und Finanzausschuss
hat in seiner Sitzung am 28.11.2005 über die vorliegenden Änderungsvorschläge
der Fraktionen und über die Änderungsvorschläge der Verwaltung beschlossen. Zum Punkt c) – Stellenplan – wird auf die Vorlage zu TOP
10 der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2005 (RAT/0531/2005)
verwiesen. Als Anlagen sind der Sitzungsvorlage beigefügt: Anlage I: Zusammenstellung
der Änderungsvorschläge der Verwaltung Anlage II: Zusammenstellung der beschlossenen Änderungsanträge
der Fraktionen (Stand: jeweils nach Beratung und Beschlussempfehlungen im
Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2005) Anlage III: Noch zu entscheidende
Änderungsanträge Anlage IV: Saldierung
Anlagen I - II mit Ausgleichsvorschlägen Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung zu der Anlage
III vor den Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden vorzunehmen, um selbst
während dieser Zeit die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben für den
Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt und die endgültigen
Ausgleichsvorschläge sowie die Veränderung bei den Kreditaufnahmen und den
Verpflichtungsermächtigungen zu ermitteln. Die Änderungen könnten dann von der Verwaltung nach den
Haushaltsreden vorgetragen werden. Anschließend
kann dann die Gesamtbeschlussfassung des Rates unter Berücksichtigung
der Änderungen aufgrund der Beschlussfassung zu den Anlagen III (noch zu
entscheiden) und IV (Ausgleichsvorschläge
einschl. Veränderungen) erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt: a)
die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2006 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten
Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste. Das Volumen ändert sich dadurch: Neufassung der §§ 1, 2 und 3 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 gegenüber dem Entwurf: § 1 Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2006, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden
voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu leistenden Ausgaben und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite,
deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2006 zur Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt (für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen)
erforderlich ist, wird auf ……….. € festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsausgaben und
Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf ………….. € festgesetzt. § 4 unverändert § 5 unverändert § 6 unverändert b)
das Investitionsprogramm für die Jahre 2005 – 2009 in der Fassung des vorgelegten
Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung
der Änderungen, die sich aus der der Niederschrift beizufügenden Liste
ergeben; die Änderungen sind in das Investitionsprogramm einzuarbeiten; c) den Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2006 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes ; d) den Übertragungsprozentsatz für die
Budgets (für die Haushaltsausgaberestebildung beim Abschluss des
Haushaltsjahres 2006) auf 100 v. H. festzulegen, soweit beim Jahresabschluss
2006 kein strukturelles Defizit entsteht. Ziffer 4.6 der Budgetrichtlinien ist
zu beachten. Der Rat der Stadt nimmt den Finanzplan für die Jahre
2005 bis 2009 zur Kenntnis; die sich aufgrund der Beschlussfassung des Rates
zum Haushalt/Investitionsprogramm ergebenden Änderungen sind zu
berücksichtigen. Weiterhin nimmt der Rat der Stadt den Beteiligungsbericht
der Stadt Wermelskirchen nach § 112 Abs. 3 GO NW (s. Seiten 133 - 136 des Heftes
“Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2006 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Anlage/n: Siehe Seite 2.
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