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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Pestalozzischule - Sachstandsbericht Baukostenentwicklung |
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RAT/2144/2011 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt i. S. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“, die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben. |
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05.07.2011 - Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik |
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Ö 10 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschluss: Dr. Guntermann, FDP, beantragt Verweisung in die Fraktionen. Es wurde kein Beschluss gefasst.
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11.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, iBürgermeister Eric Weik gibt einleitend einen Sachstandsbericht zu diesem Tagesordnungspunkt ab. Herr Zarinfar erläutert das Ergebnis der ersten Voruntersuchungen der gesamten Baumaßnahme. Es schließt sich eine ausführliche Diskussion an. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mit 6 Stimmen (4 CDU, 2 WNK UWG) gegen 5 Stimmen (3 Bürgerforum, 2 SPD) bei 3 Enthaltungen (2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) dem Rat der Stadt nicht zu beschließen, i. S. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“ die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben.
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18.07.2011 - Rat der Stadt |
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Ö 7 - geändert beschlossen |
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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich, iDer Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mehrheitlich mit 5 Gegenstimmen (CDU), i. S. d. Baukostenbeteiligung „Pestalozzischule“, die Kostenobergrenze zur Anrechnung der Beteiligung für die Partnerkommunen unabhängig von dem tatsächlichen Gesamtausgabebedarf auf 9.600.000,- € (ohne Anteile für die bereits gesondert gegenfinanzierte Offene Ganztagsgrundschule) festzuschreiben. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, juristische Schritte zu ergreifen, um die internen sowie externen Verursacher des der Stadt entstandenen Schadens zur Rechenschaft zu ziehen und von diesen Schadenersatz zu erhalten. Die Verwaltung erstellt einen detaillierten Bericht und legt ihn im Haupt- und Finanzausschuss der Politik vor.
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Ö 4 |
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Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises |
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RAT/2155/2011 |
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Ö 5 |
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Benutzungs- und Gebührensatzungen über die Unterhaltung von Übergangsheimen der Stadt Wermelskirchen zur vorübergehenden Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Aussiedlern
a) Aufhebung der Satzungen in der Fassung jeweils der 15. Nachtragssatzung vom 25.09.2008
b) Erlass einer neuen Satzung |
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RAT/2137/2011 |
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Ö 6 |
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Werbung in städtischen Sporthallen |
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RAT/2148/2011 |
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Ö 7 |
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Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 21.05.2011;
Frühzeitige Bürgerinformation über städtische Maßnahmen, hier: Einrichtung eines Internetangebotes |
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RAT/2161/2011 |
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Ö 8 |
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Anfragen |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Personalangelegenheit;
Dauerhafte Übertragung einer Amtsleitung |
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N 2 |
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Sachstandsbericht Vitalisierungsprogramm |
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N 3 |
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Verkauf städtischer Gebäude |
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N 4 |
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Grundstücksangelegenheit
Erneuerung eines Erbbaurechtes |
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N 5 |
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Verschiedenes |
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