Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 4 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.
11.07.2011 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Stellungnahme der Ver
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt einstimmig das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 4 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.