Das Mitglied des Rates Herr Manfred Schmitz-Mohr nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 41 Stimmen (17 CDU, 8 FDP, 8 WNKUWG, 8 Büfo) und 16 Enthaltungen (9 SPD, 6 Bündnis 90 / Die Grünen, Herr Rainer Schneider) die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstraße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.
Das Plangebiet der 1. vereinfachten Änderung erfasst den Bereich, der als Neubausiedlung südlich der B 51 in Unterstraße durch einen Bauträger begonnen wurde. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.