Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 07.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Regionale 2010-Projekt "Dhünnhochfläche" Beschluss zur weiteren Umsetzung der Phase 3
RAT/2198/2011  
Ö 4  
Ausbau Berufsschulstraße Hier: Änderung des Baubeschlusses
RAT/2203/2011-1  
Ö 5  
Parksituation Bereich Taubengasse / Platz am Weihnachtsbaum
RAT/2212/2011  
Ö 6  
Ampelanlage Brückenweg/Eich Hier: Sachstand
RAT/2172/2011  
Ö 7  
Widmung der Erschließungsanlage "Am Hain"
Enthält Anlagen
RAT/2215/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Am Hain“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstück 433

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    07.11.2011 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
    Ö 7 - (offen)
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß § 6 und 14 Straßen-

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß § 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Am Hain“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstück 433

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    12.12.2011 - Rat der Stadt
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 6 und 14 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Flurstückes der Straße „Am Hain“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstück 433

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Flurstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Widmung der Erschließungsanlage "Herrlinghausen 77-91"
Enthält Anlagen
RAT/2216/2011  
Ö 9  
Antrag der Regenbogen-Kooperation vom 07.09.2011; Mobilfunkkonzept der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
RAT/2220/2011  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
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