Beschlussvorschlag:
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.5 / Seite 10
Bezogen auf die Stellungnahme der Stadt Remscheid, die regionale Verträglichkeit des Entertainmentcenters darzulegen, beschließt der Rat der Stadt, diese Anregung - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu a) 2.1.1 / Seite 11
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Steuerung von Spielhallen und zu sonstigen Belästigungen, beschließt der Rat der Stadt diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.2 / Seite 12
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zu Spielhallenregelungen im Staatsvertrag, beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.3 / Seite 13
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Anwendung des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.4 / Seite 13
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Verkehrslenkung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.5 / Seite 15
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur Parksituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.6 / Seite 15
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zu möglichen Lichtimmissionen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.1.8 / Seite 16
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 1 zur geplanten Fassade/ Dachform beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.2.1 / Seite 17
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 2 zur Förderung der Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.2.2 / Seite 18
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 2 zu den Belästigungen der Anwohner durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.3.1 / Seite 18
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zu den Belästigungen der Anwohner durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.3.2 / Seite 19
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zu den Belästigungen der Anwohner durch Lärm beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.3.3 / Seite 19
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zum fehlenden Bedarf an Spielhallen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.3.4 / Seite 19
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 3 zur befürchteten Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.1 / Seite 20
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Lärmbelastung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.2 / Seite 20
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur geplanten Leuchtreklame beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.3 / Seite 21
Bezogen auf die Anregung der Einwender 4 zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.4 / Seite 21
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Rauchbelästigung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.5 / Seite 22
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Wertminderung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.6 / Seite 22
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Wegeverschmutzung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.7 / Seite 22
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Förderung der Spielsucht beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.4.8 / Seite 23
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 4 zur Kriminalitätssteigerung beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.5.1 / Seite 23
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 5 zu Lärmbelästigungen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.5.2 / Seite 24
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 5 zur Zunahme von Vandalismus beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.6.1 / Seite 24
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur Erhöhung der Verkehrsmengen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.6.2 / Seite 24
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur befürchteten Verschmutzung der Gehwege und Vorgärten beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.6.3 / Seite 25
Bezogen auf die Bedenken des Einwenders 6 zur problematischen Parkplatzsituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.6.4 / Seite 25
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 6 zur erhöhten Kriminalitätsrate beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.7.1 / Seite 26
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 7 zur Spielsucht durch Spielhallen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.7.2 / Seite 26
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 7 zu möglichen Belästigungen durch Verkehr, Lärm und Leuchtreklamen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.8.1 / Seite 27
Bezogen auf die Anregung der Einwender 8 zum bereits in den letzten Jahren erhöhten Verkehrsaufkommen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.1 / Seite 27
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur Erhöhung der Verkehrsmengen beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.2 / Seite 28
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur befürchteten Verschmutzung der Gehwege und Vorgärten beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.3 / Seite 28
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur problematischen Parkplatzsituation beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.8.2.4 / Seite 28
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 8 zur erhöhten Kriminalitätsrate beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.9.1 / Seite 29
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 9 zu Befürchtungen gravierender Belastungen vor allem an Wochenenden und in den Nachtstunden durch die An- und Abfahrten zur Spielhalle beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu b) 2.9.2 / Seite 29
Bezogen auf die Bedenken der Einwender 9 zum befürchteten Potenzial an krimineller Energie beschließt der Rat der Stadt, diese - entsprechend des Ergebnisses der Prüfung/Abwägung - nicht zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite 29
Der Rat der Stadt beschließt die redaktionellen Anpassungen der Planzeichnung und der textlichen Festsetzungen.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 30
Der Rat der Stadt beschließt auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Anpassungen der Begründung.
Zu B. Satzungsbeschluss, Seite 30
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 83 „Entertainmentcenter/Spielhalle Viktoriastraße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung mit Artenschutzprüfung und Schallgutachten wird zugestimmt.