Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
1. die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2012 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
2. das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 – 2022 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen ....,
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 461 - 466 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.