Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 06.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:13 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012
RAT/2750/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 17.02.2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    06.03.2014 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   
  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 17.02.2014 vorbehaltlose Entlastung.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    31.03.2014 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
  1. Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

             

  1. Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Ö 4  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2013 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2013
Enthält Anlagen
RAT/2713/2014  
Ö 5  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen IV. Quartal 2013
Enthält Anlagen
RAT/2741/2014  
Ö 6  
Entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplans Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
Enthält Anlagen
RAT/2734/2014  
Ö 7  
Sanierung RKB/RRB Handelsstraße hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten
Enthält Anlagen
RAT/2742/2014  
Ö 8  
Maschinentechnische Sanierung Pumpwerk Eckringhausen hier: Baubeschluss für die Erneuerung der Steuerungs- und Pumpentechnik
RAT/2743/2014  
Ö 9  
Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten der Schadensklasse 2
Enthält Anlagen
RAT/2746/2014  
Ö 10  
Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten 3. Bauabschnitt
Enthält Anlagen
RAT/2749/2014  
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die in 2014 bislang durchgeführten Vergaben      
N 2     Sachstandsbericht hinsichtlich aktueller Themen      
N 3     Verschiedenes