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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 |
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RAT/2750/2014 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 17.02.2014 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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06.03.2014 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 17.02.2014 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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31.03.2014 - Rat der Stadt |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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- Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2012 per 31.12.2012 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.100.300,40 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2012 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.418.692,54 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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Ö 4 |
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Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2013 gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2013 |
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RAT/2713/2014 |
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Ö 5 |
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Controllingbericht zu Bauinvestitionen
Kanalbaumaßnahmen IV. Quartal 2013 |
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RAT/2741/2014 |
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Ö 6 |
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Entwässerungstechnische Erschließung des Bebauungsplans Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg"
hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen |
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RAT/2734/2014 |
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Ö 7 |
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Sanierung RKB/RRB Handelsstraße
hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten |
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RAT/2742/2014 |
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Ö 8 |
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Maschinentechnische Sanierung Pumpwerk Eckringhausen
hier: Baubeschluss für die Erneuerung der Steuerungs- und Pumpentechnik |
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RAT/2743/2014 |
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Ö 9 |
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Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Leverkusen
hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten der Schadensklasse 2 |
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RAT/2746/2014 |
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Ö 10 |
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Kanalsanierung im Einzugsgebiet der Kläranlage Wermelskirchen
hier: Baubeschluss für die Sanierungsarbeiten 3. Bauabschnitt |
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RAT/2749/2014 |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Bericht über die in 2014 bislang durchgeführten Vergaben |
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N 2 |
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Sachstandsbericht hinsichtlich aktueller Themen |
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N 3 |
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Verschiedenes |
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