Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2994/2014  
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2985/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt, im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.          

   
    04.12.2014 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung

 

zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.           

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden vom Betriebsleiter Bernd Hibst beantwortet.

   
    15.12.2014 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

 

a)               die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b)               die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke), im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.           

 

Ö 5  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
RAT/2995/2014  
Ö 6  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2014 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2014
RAT/2988/2014  
Ö 7  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2014
Enthält Anlagen
RAT/2962/2014  
Ö 8  
Sanierung RKB/RRB Handelsstraße
RAT/2971/2014  
Ö 9  
Aufhebung der Dienstanweisung der Stadt Wermelskirchen 66-02 "Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen" vom 02.01.1998
RAT/2990/2014  
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die in 2014 bislang durchgeführten Vergaben      
N 2     Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014      
N 3     Aufnahme von Krediten (Kenntnisnahme)      
N 4     Verschiedenes