Der Betriebsausschuss stimmt der Aufhebung der Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen“ vom 02.01.1998 zu.
Der Betriebsausschuss stimmt einstimmig der Aufhebung der Dienstanweisung 66-02 „Dienstanweisung für die Werkleitung des städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen“ vom 02.01.1998zu.