Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig folgendes Vorgehen:
Das begonnene Auswahlverfahren wird fortgesetzt. Die Verwaltung nimmt eine Entwurfsbewertung vor und stellt dieses Ergebnis als gewichtete Rangfolge im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vor. Der Ausschuss kann dann entscheiden, ob er der Bewertung der Verwaltung folgt oder ob an einzelnen Stellen eine abweichende Bewertung vorgenommen werden soll. Auch könnte noch darüber entschieden werden, ob zusätzlich zu den vier bestbewerteten Entwürfen weitere Entwürfe in die Phase 2 kommen sollen (z.B. sehr nah aneinander liegende Punktzahlen).
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesem frühen Stadium der Entwürfe wenig sinnvoll. Stattdessen soll eine ausführliche Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, wenn die besten Entwürfe in Phase 2 weiter ausgearbeitet und für Jedermann nachvollziehbar sind.