Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2014 und erteilt den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
28.09.2015 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Wermelskirchen nehmen aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Der Rat der Stadt nimmt einstimmig Kenntnis vom Jahresabschluss und vom Lagebericht 2014 und erteilt einstimmig den Organen der Stadtsparkasse Wermelskirchen gemäß § 8 (2) Buchstabe f SpkG NW Entlastung.