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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Flüchtlingssituation in Wermelskirchen - weitere Vorgehensweise |
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RAT/3238/2015-1 |
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Ö 4 |
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Ersatzwahlen zu Ausschüssen und Gremien |
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RAT/3233/2015 |
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Ö 5 |
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Entlastung der Organe der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2014 |
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RAT/3180/2015 |
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Ö 6 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 |
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RAT/3221/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 02.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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17.09.2015 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Die Prüfung des Jahresabschlusses wird durch Herrn Kempkens von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vorgestellt. - Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung einstimmig der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier und Partner GmbH, Krefeld, vom 02.09.2015 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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28.09.2015 - Rat der Stadt |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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- Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2014 per 31.12.2014 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.412.644,53 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.572.897,57 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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Ö 7 |
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Mittelbereitstellung für die Beschaffung einer Gelenkdrehleiter für die Freiwillige Feuerwehr (hauptamtliche Wache) |
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RAT/3215/2015 |
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Ö 8 |
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45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Große Ledder Süd" und
1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung "Große Ledder Süd"
- Vorstellung der Planungsinhalte / Antrag der Bayer real Estate
- Einleitungs- und Aufstellungsbeschlüsse |
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RAT/3208/2015 |
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Ö 9 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.09.2015: Beitritt der Stadt Wermelskirchen zur Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Krankenkassen zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge |
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RAT/3230/2015 |
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Ö 10 |
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Antrag der Fraktionen von WNK UWG und CDU vom 10.09.2015: Genehmigung Haushaltssicherungskonzept durch den Rheinisch-Bergischen Kreis, Auszahlung des Zuschusses an WIW im Haushaltsjahr 2015 |
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RAT/3237/2015 |
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Ö 11 |
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Antrag der CDU-Fraktion vom 28.09.2015: Sachstandsbericht zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans |
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RAT/3243/2015 |
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Ö 12 |
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Anfragen |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse Wermelskirchen aus dem Geschäftsjahr 2014 |
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N 2 |
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Auflösung der ehemaligen Fraktion "Die Linke" im Rat der Stadt Wermelskirchen,
Abrechnung der Fraktionszuwendungen |
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N 3 |
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Genehmigung des Vergleichs zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Eifgenblick GmbH & Co. KG |
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N 4 |
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Grundstücksangelegenheit
Verkauf eines städtischen Grundstücks
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N 5 |
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Grundstücksangelegenheit
Verkauf einer gewerblichen Fläche |
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N 6 |
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Verschiedenes |
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