Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister, die notwendigen Entscheidungen für die
Unterbringung von Flüchtlingen zu treffen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen.
Der Rat ermächtigt den Kämmerer, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Leistungsgewährung bereitzustellen.
Darüber hinaus wird der Kämmerer zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen ermächtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Unterbringung bis zu einem Betrag von einer Million Euro ohne vorherigen Ratsbeschluss bereitzustellen. Hierüber ist der Rat nachträglich zu informieren.
oder:
b)
Der Rat beschließt, kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen
zu ergreifen. Hierfür sollen jeweils Vorberatungen im Ältestenrat erfolgen.
Die Beschlussvorschläge folgen den gemeinsamen Empfehlungen von Bürgermeister und
Ältestenrat. Der Kämmerer wird ermächtigt, den sich hieraus ergebenden Finanzbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen bereitzustellen. Hierüber ist der Rat nachträglich zu informieren.