Tagesordnung - 10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 05.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "Jahnstraße/Unterweg" und Bebauungsplan Nr. 21 "Jahnstraße/Unterweg" hier: Beschluss zur 2. öffentlichen Auslegung (Verfasser : Schwanke, Evelyn)
RAT/0557/2005  
Ö 5  
18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Höferhof" A) Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung B) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
RAT/0560/2005  
Ö 6  
16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf dem Kamp" A) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB B) Beschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes "Auf dem Kamp" (Verfasser : Menger-Schindler, Marlies)
RAT/0564/2005  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Halzenberg" (abzweigend von L 409, einmündend in Straße nach Niederhagen) Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0536/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Halzenberg“, abzweigend von der L 409 und einmündend in die Straße in Richtung Niederhagen, zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 131, 135

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstücke 144, 146, 148

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    05.12.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wege

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Halzenberg“, abzweigend von der L 409 und einmündend in die Straße in Richtung Niederhagen, zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 131, 135

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstücke 144, 146, 148

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    12.12.2005 - Rat der Stadt
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Halzenberg“, abzweigend von der L 409 und einmündend in die Straße in Richtung Niederhagen, zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 12, Flurstücke 131, 135

Gemarkung Dhünn, Flur 13, Flurstücke 144, 146, 148

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Heisterstraße" mit abzweigender Stichstraße Hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr (Verfasser : Netz, Hans-Dieter)
RAT/0535/2005  
Ö 9  
Bestellung der Sachverständigen im Umlegungsausschuss hier: Wahlperiode vom 01.11.2005 - 31.10.2010 (Verfasser : Weber, Angelika)
RAT/0497/2005  
Ö 10  
Optimierung der Verkehrsströme in Wermelskirchen hier: Gemeinsamer Antrag der UWG-/ und WNK- Fraktion vom 08.09.05
RAT/0567/2005  
Ö 11  
Verkehrsänderung Telegrafenstraße hier: mündlicher Sachstandsbericht    
Ö 12  
Antrag der Fraktionen von CDU und SPD bezüglich der Parkraumbewirtschaftug    
Ö 13  
Anfragen    
Ö 14  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes