Der Rat der Stadt beschließt die 8. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der Originalniederschrift des
Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
18.09.2006 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 8
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 8.
Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Fassung. Eine Ausfertigung ist der
Originalniederschrift des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.