Stadtverordnete Reetz übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt
den Vorsitz.
Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der vorgelegten Form.
Antrag von BÜFO, FDP, UWG, WNK-UWG freies Parken
(Dauer 4 Std.) auf von der Stadt bewirtschafteten Parkflächen während der 4
Adventssamstage
Stadtverordnete Paulig regt an, das freie Parken an den
genannten Tagen ohne zeitliche Einschränkung zu ermöglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit 12 Stimmen (1
Bürgermeister, 4 SPD, 1 FDP, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 2 Bürgerforum, 1 WNK, 1
UWG) gegen 2 Stimmen (CDU) bei 4 Enthaltungen (CDU) die Parkraumbewirtschaftung
per Eilbeschluss für die nächsten 4 Samstage außer Kraft zu setzen