Sachverhalt:
Im Zeitraum vom 26.09. – 31.10.2006 wurden durch
den Stadtkämmerer über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Da sie den
Betrag von 1.000 € überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss
und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie
sind in der Anlage aufgeführt.