Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte inder Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 zu beschließen.
09.07.2018 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließteinstimmig die 1. Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte inder Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001.