Gem. § 3 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
bestellt der Betriebsausschuss auf Vorschlag der Betriebsleitung für den
kaufmännischen Betriebsleiter mit sofortiger Wirkung:
Gem. § 3 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb
bestellt der Betriebsausschuss auf Vorschlag der Betriebsleitung für den
kaufmännischen Betriebsleiter mit sofortiger Wirkung:
Kanalsanierung/- erneuerung in der Kölner Straße
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 4, Abs. 3, der Betriebssatzung zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln und zur Vergabe des Auftrages