Der
Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Ortslage „Emminghausen“
auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten
Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die
weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen.
Der
Betriebsausschuss stimmt der in der Vorlage und in der Sitzung erläuterten
öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein.Berg.Kreis und dem
SAW zur gemeinsamen Realisierung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in
Emminghausen zu.
Der
Betriebsausschuss stimmt gemäß § 13 (2) der Betriebssatzung den für die
Zwischenfinanzierung der Kosten des Kreisstraßenausbaus erforderlichen
Mehrausgaben in Höhe von ca. 550.000,- € zu. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Mehreinnahmen aufgrund von Zahlungen des Kreises gemäß
Bautenstand.
Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig die
Kanalisierung der Ortslage „Emminghausen“ auf Basis der beigefügten und in
der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung
wird einstimmig beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die
Maßnahme selbst durchzuführen.
(alt 3.) Der Betriebsausschuss stimmt gemäß § 13
(2) der Betriebssatzung einstimmig den für die Zwischenfinanzierung der
Kosten des Kreisstraßenausbaus erforderlichen Mehrausgaben in Höhe von ca.
550.000,- € zu. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehreinnahmen
aufgrund von Zahlungen des Kreises gemäß Bautenstand.
Kanalsanierung/- erneuerung in der Kölner Straße
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 4, Abs. 3, der Betriebssatzung zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln und zur Vergabe des Auftrages