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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Sitzungseröffnung |
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Ö 2 |
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Bestellung des Schriftführers |
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Ö 3 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 4 |
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Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse |
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Ö 5 |
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Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017
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0237/2018 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 per 31.12.2017 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.163.601,36 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.998.670,77 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2018 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Rat der Stadt erteilt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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29.11.2018 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb |
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Ö 5 - (offen) |
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Herr Gunter Stoeber, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott Köln, trägt die wichtigsten Punkte des Geschäftsberichtes vor. - Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 per 31.12.2017 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht festzustellen. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.163.601,36 € ab.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.998.670,77 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2018 vorbehaltlose Entlastung.
- Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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10.12.2018 - Rat der Stadt |
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Ö 30 - ungeändert beschlossen |
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- Der Rat der Stadt stellt einstimmig den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2017 per 31.12.2017 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 67.163.601,36 € ab.
- Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.998.670,77 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
- Der Rat der Stadt erteilt einstimmig gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung dem Betriebsausschuss vorbehaltlose Entlastung.
Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Gesamtergebnisrechnung und der Teil-/Gesamtfinanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.
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Ö 6 |
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Neufassung der Betriebssatzung der Stadt Wermelskirchen für den Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen |
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0252/2018 |
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Ö 7 |
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Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 1. Nachtragssatzung |
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0243/2018 |
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Ö 8 |
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Gebührenkalkulation 2019 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 1. Nachtragssatzung |
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0242/2018 |
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Ö 9 |
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Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2019 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen |
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0244/2018 |
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Ö 10 |
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Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2018 gem. § 14 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2018 |
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0236/2018 |
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Ö 11 |
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Controllingbericht zu Bauinvestitionen
Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2018 |
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0235/2018 |
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Ö 12 |
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Mitteilung des Betriebsleiters und / oder der Verwaltung |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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N 1 |
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Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse |
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N 2 |
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Bericht über die in 2018 durchgeführten Vergaben |
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N 3 |
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Mitteilung des Betriebsleiters und / oder der Verwaltung |
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N 4 |
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Verschiedenes |
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