Beschluss:
Der Verein Stöppken e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII i.V. m. § 25 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der freien Jugendhilfe zunächst befristet bis zum 31.07.2021 unter der Voraussetzung anerkannt, dass folgende Nachweise nachgereicht werden:
 
-         Nachweis über den Spitzenverband, dem der Antragssteller angehört
-         Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Fachberatung
-         Abgeschlossene Vereinbarung gemäß § 8a und § 72a SGB VIII mit der Stadt Wermelskirchen
 
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.