Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Schnelltests_Hinweis_25.08.21  
Wegen der derzeitigen Corona-Lage  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Tätigkeitsbericht 2020 der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Enthält Anlagen
0160/2021  
Ö 5  
Zur Rolle von Kindern im Corona-Pandemiegeschehen    
Ö 6  
"Aufholprogramm nach Corona für Kinder und Jugendliche in 2021 und 2022"
Enthält Anlagen
0163/2021  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Kinder- und Jugendförderplan    
Ö 8  
Zielsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes für die Wahlperiode 2020 - 2025
0080/2021  
Ö 9  
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 - 2025
Enthält Anlagen
0157/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

 

   
    26.08.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - (offen)
   

Frau Töbelmann erläutert die wesentlichen Änderungen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich sind.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

   
    27.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

   
    04.10.2021 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022. Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

Ö 10  
Sachstandsbericht Jugendförderung    
Ö 11  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Kitaplätze    
Ö 12  
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung vom 10.03.2021 - Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2021/2022, nachträgliche Korrektur der Meldung zum 15.03.2021
Enthält Anlagen
0078/2021  
Ö 13  
Enthält Anlagen
SGB VIII Reform: Überblick über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
Enthält Anlagen
0156/2021  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 15  
Verschiedenes    
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