Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022zu beschließen.
Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.
Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.
26.08.2021 - Jugendhilfeausschuss
Ö 9 - (offen)
Frau Töbelmann erläutert die wesentlichen Änderungen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich sind.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.
Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.
Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.
27.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022.
Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.
Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.
04.10.2021 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022. Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.