1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließtunter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 28. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen.
24.02.2021 - Ausschuss für Umwelt und Bau
Ö 8 - (offen)
1. Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt-und Finanzausschuss unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013 zu beschließen.
2. Der Ausschuss für Umwelt und Bau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschussunter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Beide Beschlüsse erfolgen einstimmig.
22.03.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Bestattungsform einer „Urnenrasenreihengrabstätte“ zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite),die 2. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofsatzung) vom 06.11.2006 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 16.12.2013.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Gebührensatzung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließteinstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite), die 28. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Bestattungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 28. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss als Anlage beizufügen. Im ersten Satz der 28. Nachtragssatzung wird der Sitzungstermin vom 01.02.2021 auf den 22.03.2021 geändert.