Tagesordnung - 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 12.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Aufstellungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit künftiger Darstellung als "Outdoor Sport- und Freizeitarena"
RAT/0900/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen.

Der Planbereich der Änderung ist der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.

   
    12.03.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

 

   
    04.06.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 4.2 - geändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung der 29

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 12 Ja-Stimmen (7 CDU, 2 Bürgerforum, 1 UWG, 1 WNK/UWG, 1 FDP) bei 7 Gegenstimmen (4 SPD, 1 CDU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 1 ohne Fraktion) gemäß § 2 (1) BauGB, die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen, zu beschließen.

Der Planbereich der Änderung ist der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.

Sollte aus welchen Gründen auch immer die Outdoor Sport- und Freizeitarena nicht realisiert werden können, wird der Flächennutzungsplan wieder in die Form der 23. Änderung aus dem Jahr 2003 zurückgeführt werden.

   
    11.06.2007 - Rat der Stadt
    Ö 9.2 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt mit 36 Ja-Stimmen (16 CDU, 8 BüFo, 4 WNK/UWG, 4 FDP, 3 UWG, Bürgermeister)  bei 20 Gegenstimmen(4 CDU, 11 SPD, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 1 ohne Fraktion) - gemäß § 2 (1) BauGB, die Aufstellung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Zielsetzung, eine gewerblich ausgerichtete Outdoor Sport- und Freizeitarena planungsrechtlich zu sichern und im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen, zu beschließen.

Der Planbereich der Änderung ist der in der Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

Eine entsprechende landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz ist durchzuführen.

Sollte aus welchen Gründen auch immer die Outdoor Sport- und Freizeitarena nicht realisiert werden können, wird der Flächennutzungsplan wieder in die Form der 23. Änderung aus dem Jahr 2003 zurückgeführt werden.

 

Ö 5  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 "Auf dem Heidchen" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
RAT/0904/2007  
Ö 6  
Verkehrskonzept Innenstadt; Antrag der Fraktionen BüFo, FDP, UWG und WNK UWG vom 10.02.2007
Enthält Anlagen
RAT/0905/2007  
Ö 7  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes "Unterstraße" und Bebauungsplan Nr. 50 "Unterstraße" A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage B) Ökologischer Ausgleich C) Aufhebungsbeschluss der Ergänzungssatzung D) Beschluss der 2. Änderung des FNP E) Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 50 "Unterstraße"
RAT/0915/2007  
Ö 8     A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB      
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2007 bezüglich der Ausschilderung am Durchstich Eich
Enthält Anlagen
RAT/0923/2007  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes