Der Rat der Stadt beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß
§ 2 (1) BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden.
Er beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden
städtebaulichen Vertrag über die zum Verfahren erforderlichen
Planungsleistungen mit dem Antragsteller, Herrn Architekt Hans-Joachim Geiser,
Stumpf 10, 42929 Wermelskirchen,
abzuschließen.
12.03.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die
Beschlussvorlage zur Kenntnis und verweist sie zur Beschlussfassung i
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Beschlussvorlage zur Kenntnis und
verweist sie zur Beschlussfassung in den Rat der Stadt.
26.03.2007 - Rat der Stadt
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 SPD, 2
Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die Aufstellung des Bebauun
Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig bei 4 Enthaltungen (1 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP) die
Aufstellung des Bebauungsplanes DA Nr. 10 „Auf dem Heidchen“ gemäß
§ 2 (1) BauGB. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt werden.
Er beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden
städtebaulichen Vertrag über die zum Verfahren erforderlichen
Planungsleistungen mit dem Antragsteller, Herrn Architekt Hans-Joachim Geiser,
Stumpf 10,42929 Wermelskirchen,
abzuschließen.
A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB
B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB
C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB