Tagesordnung - 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 03.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umbau Markt, Obere Remscheider Straße und Teilfläche Berliner Straße; Vorstellung der Entwürfe und weiteres Vorgehen
RAT/1058/2007  
Ö 5  
Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung in der Ortslage Grunewald gemäß § 34 (4) 3 BauGB
Enthält Anlagen
RAT/1005/2007  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Finkenholler Heide" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/1043/2007  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Am Wiesenhang" im Ortsteil Dhünn hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1045/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Erschließungsträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Wiesenhang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Am Wiesenhang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstücke 393, 415, 428 und Teilstück aus 422.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    03.09.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

 

Übernahme:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem  Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch den Erschließungsträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Wiesenhang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Am Wiesenhang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstücke 393, 415, 428 und Teilstück aus 422.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    17.09.2007 - Rat der Stadt
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Erschließungsträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Am Wiesenhang“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Am Wiesenhang“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 4, Flurstücke 393, 415, 428 und Teilstück aus 422.

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Verbesserung der Parkplatzsituation im oberen Hasenpfad (Hausnummer 2-8) hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 27.04.2007
RAT/1066/2007  
Ö 9  
Sachstandsbericht des Ausschussvorsitzenden über eine Akteneinsicht    
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Anfrage der Fraktion Bürgerforum vom 19.08.2007 bezüglich der Baumaßnahme Telegrafenstraße, Ausweichparkmöglichkeiten, Naturpflastersteine, Möbelierung
Enthält Anlagen
RAT/1070/2007  
Ö 12  
Anfrage der SPD-Fraktion vom 21.08.2007 bezüglich der aktuellen Sachstände zu den Projekten 1. Ausbau des Loches-Platzes 2. Masterplan Innenstadt; hier: Entwicklung des Rhombus Geländes 3. Entwicklung der Fläche "Ziegelei Hilgen"
Enthält Anlagen
RAT/1071/2007  
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes