Tagesordnung - 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 26. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 19.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Sanierung von Versickerungsrigolen in der Ortslage Löh
RAT/1177/2007  
Ö 5  
Haushaltsplanung 2008
Enthält Anlagen
RAT/1122/2007  
Ö 6  
Beratung des Antrages der Fraktion "BürgerForum" zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes für das Rhombus-Areal
RAT/1130/2007  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Hünger" (Stichstraße) hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1161/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch die Ev. Kirchengemeinde hergestellte Erschließungsanlage „Hünger“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Hünger“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstück 253

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    19.11.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Ev

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Ev. Kirchengemeinde hergestellte Erschließungsanlage „Hünger“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,  gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Hünger“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr, zu beschließen:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstück 253

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

   
    10.12.2007 - Rat der Stadt
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Ev

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Ev. Kirchengemeinde hergestellte Erschließungsanlage „Hünger“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Hünger“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 13, Flurstück 253

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2  StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Anfragen    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes