Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 15.09.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht aus dem Kinder- und Jugendparlament    
Ö 4  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche "MehrBlick" im Rheinisch Bergischen Kreis (RBK)
Enthält Anlagen
0166/2022  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Kooperationsvereinbarung zum Informationsaustausch der Jugendämter des RBK und der Kreispolizeibehörde RBK
0155/2022  
Ö 6  
Anpassung der Richtlinien des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungshilfen außerhalb des Elternhauses
Enthält Anlagen
0178/2022  
Ö 7  
Fachkräftemangel in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung
Enthält Anlagen
0179/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

   
    15.09.2022 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Frau Barbara Frank stellt den Sachverhalt vor.

 

Im anschließenden angeregten Austausch wird deutlich, dass alle Träger in Wermelskirchen vom Fachkräftemangel betroffen sind. In letzter Konsequenz kann das bedeuten, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (teilweise) nicht mehr vollständig erfüllt werden kann, wenn aufgrund von Personalmangel keine durchgängige Betreuung durch die Kindertageseinrichtung sichergestellt werden kann.

 

Das Landesjugendamt hat eine Arbeitshilfe „Aufsichtsrechtliche Grundlagen zum Umgang mit personellen Unterbesetzungen mit einer Maßnahmenübersicht als Checkliste veröffentlicht. https://publi.lvr.de/publi/PDF/920210928_Aufsichtsrechtliche_Grundlagen_Umgang_Personelle_Unterbesetzung_Kita.pdf

Mit dieser Arbeitshilfe und der Maßnahmenübersicht stellt das Landesjugendamt allen Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen im Rheinland ein Papier zur Verfügung, welches individuell für jede einzelne Einrichtung genutzt werden kann.

 

Die in den kommunalen Kitas bislang den Familien eingeräumte Flexibilität bei der Buchung von 25 und 35 Stunden Verträgen führt zu einer zusätzlichen Personalverknappung in den städtischen Einrichtungen. Diese Flexibilität ist nicht im Personalstundenrechner des LVR hinterlegt und wird somit bei der Berechnung des Personalbedarfs nicht berücksichtigt. Der daraus resultierende Handlungsbedarf ist deutlich geworden und auf die Tagesordnung des nächsten Jugendhilfeausschusses gesetzt.

Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen räumen aus genannten Gründen diese Flexibilität bei 25 und 35 Stunden Verträgen nicht ein.

 

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Ö 8  
Enthält Anlagen
Sachstandsbericht Sachgebiet Jugendförderung
Enthält Anlagen
0163/2022  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 10  
Verschiedenes