Frau Barbara Frank stellt die Förderung anhand eines Wortbeitrages vor.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung dargestellten Art und Weise (Anlagen 1+2) für das Kindergartenjahr 2023/2024 festzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2023 zu beantragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, geringfügige und zwingend notwendige Änderungen (sofern sich diese zwischen dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses und der Stellung des Zuschussantrages ergeben sollten) eigenverantwortlich vornehmen zu dürfen.