Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 08.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Sponsoring-Bericht für das Jahr 2022
Enthält Anlagen
0082/2023  
Ö 4  
Landesprogramm "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Enthält Anlagen
0033/2023  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Kommunaler Ordnungsdienst - aktueller Erfahrungs- und Sachstandsbericht Amtsleiter Feldmann wird mündlich berichten
0104/2023  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 2. Halbjahr 2022
Enthält Anlagen
0093/2023  
Ö 7  
Überarbeitung der Kriterien für den Bericht über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten
0095/2023  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Grundsatzbeschluss zur Verwaltung städtischer Erbbaurechte
0091/2023  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt den folgenden Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Verwaltung städtischer Erbbaurechte:

 

1. Erbbaugrundstücke werden grundsätzlich nicht mehr verkauft. Verkäufe in begründeten llen bleiben möglich.

2. Bestehende Erbbaurechtsverträge werden weiterhin im Einvernehmen mit den Erbbauberechtigten erneuert. Der jeweils im aktuellen Grundstücksmarktbericht veröffentlichte, durchschnittliche Liegenschaftszinssatz des Bodenwertes wird als Erbbauzins angewendet. Dieser liegt aktuell r Ein- und Zweifamilienhäuser bei 2,0 % (gemäß Grundstücksmarktbericht 2023r den Rheinisch-Bergischen-Kreis). Die Aktualität des Liegenschaftszinses wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Anpassung erfolgt frühestens ab einer Veränderung von mindestens +/- 0,5 %. Der jährliche Erbbauzins soll jedoch mindestens 2,0 % betragen.

3. Bestehende Erbbaurechtsverträge werden anlassbezogen aufgewertet, z.B. im Rahmen von Belastungen mit Grundpfandrechten. Der bestehende Erbbauzins soll um 1% des ermittelten Bodenwertes erhöht werden (bisherige Praxis), soll jedoch den Gesamtzins des jeweils gültigen Liegenschaftszinses nicht übersteigen.

4. Die Vertragslaufzeit von erneuerten Verträgen soll grundsätzlich bei 50 Jahren liegen. Verlängerungen können auf Anfrage der Erbbauberechtigten bereits 5-10 Jahre vor Ablauf des Ursprungsvertrages vorgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen auch früher.

5. Die für die Ermittlung des Erbbauzinses erforderliche Bodenwertermittlung soll unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bewertungsrichtlinien erfolgen.

6. Eine Regelung zur Anpassung des Erbbauzinses durch den Verbraucherpreisindex alle drei Jahre soll in alle Verträge aufgenommen werden.

7. Eine Obergrenze des Erbbauzinses in Höhe des dann gültigen, durchschnittlichen Liegenschaftszinses soll bei künftigen Neuvergaben und Verlängerungen festgelegt werden.

 


 

   
    08.05.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

Aufgrund Nachfrage der CDU Fraktion (Herr Schneider) während der Sitzung werden die in der Anlage befindlichen Informationen nachgeliefert.

 

Auf Antrag der CDU Fraktion wird die Vorlage einstimmig auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2023 verschoben.
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20230530_Nachfrage zur Vorlage Grundsatzbeschluss (88 KB)      
Ö 9  
Antrag (gemeinsam) der Fraktionen CDU, Bürgerforum und Freie Wähler vom 10.02.2023 zur Verlängerung und Aufstockung des Zuschuss für die WiW
Enthält Anlagen
0053/2023  
Ö 10  
Antrag der AfD-Fraktion vom 20.02.2023 zur aufkommensneutralen Anpassung des Grundsteuerhebesatzes
Enthält Anlagen
0060/2023  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Genehmigung der Vorschlagliste der Personen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Bergisch Gladbach und das Landgericht Köln für die Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2028      
N 2     Grundstücksangelegenheiten; Erneuerung eines Erbbaurechtes      
N 3     Anfrage (gemeinsam) der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der FDP vom 27.04.2023 Grundstücksverkäufe unterhalb von 20.000€      
N 4     Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 2. Halbjahr 2022      
N 5     Verschiedenes