1. Der
Umweltausschuss / Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt die Allgemeinverfügung für
die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen vom 04.10.2006 zur
Kenntnis.
2. Mündlicher
Antrag der Fraktionen CDU, Büfo, WNK UWG, UWG, FDP auf Streichung von Satz 4 in
§ 4, Abs.1 der ‚Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Wermelskirchen
zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern’.
Der Antrag wird
abgelehnt. Für den Antrag stimmen 5 Mitglieder (2 Büfo, 1 WNK UWG, 1 UWG, 1
FDP) bei 7 Gegenstimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 CDU) und 4
Enthaltungen (CDU).
3. Der
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die ‚Ordnungsbehördliche
Verordnung der Stadt Wermelskirchen zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch
das Abbrennen von Brauchtumsfeuern’, wie sie als Anlage 2 dieser
Beschlussvorlage beigefügt ist, zu beschließen.
Der Beschluss
wird mit 8 Stimmen (4 SPD, 2 Bündnis 90 / Die Grünen, 1 WNK UWG, 1 UWG) bei 8
Enthaltungen (5 CDU, 2 Büfo, 1 FDP) gefasst.