Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 11.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal, Raum 1.28
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29-33
Anlagen:
Präsentation aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vom 27.11.2023  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Enthält Anlagen
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 "Innovationsquartier Rhombus" - Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Enthält Anlagen
0048/2024  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Aktuelle Projekte der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderung
0032/2024  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Baugebiet Sonnenhöhe in Pohlhausen
0042/2024  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Neugestaltung Brunnenplatz Dhünn hier: Vorstellung der Planung
0051/2024  
Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 1-45" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0002/2024  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    11.03.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    15.04.2024 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 8  
Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 02.02.2024 zum Thema Zukunftsaufgabe Flächenschutz
Enthält Anlagen
0023/2024  
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2023 zum Thema "Straßen vor Schulen zu Stoßzeiten zeitweise sperren"
Enthält Anlagen
0037/2024  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.02.2024 zum Thema "Zeitweilige Sperrung von Zufahrtsstraßen zu den Schulen"
Enthält Anlagen
0041/2024  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 11.1  
Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.01.2024 zum Thema Parkplatz neben dem Gelände der Firma Dönges
Enthält Anlagen
0015/2024  
Ö 11.2  
Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.02.2024 zum Thema "Ausbau der Straße Eipringhausen"
Enthält Anlagen
0049/2024  
Ö 12  
Verschiedenes    
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