Tagesordnung - 14. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 18.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Beschlussfassung zu Wertgrenzen gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
RAT/1306/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis und legt gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € fest. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Rat der Stadt legt die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) fest.  

   
    16.06.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - an Verwaltung zurück verwiesen
    Die Sitzungsvorlage wird beraten und von den Fraktionen einstimmig zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen

 

Die Sitzungsvorlage wird beraten und von den Fraktionen einstimmig zur Beschlussfassung in den Rat der Stadt verwiesen.

   
    18.06.2008 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Sachverhalt gem

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen und gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € festzulegen. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) festzulegen.  

 

   
    23.06.2008 - Rat der Stadt
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt gem. Sitzungsvorlage zur Kenntnis und legt einstimmig gem. § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenze für die Ausweisung von Einzelmaßnahmen für Investitionen in den Teilfinanzplänen des Städtischen Haushaltes und des Wirtschaftsplanes des Städtischen Abwasserbetriebes auf 100.000 € fest. Als Ausnahme wird die zusammengefasste Ausweisung von Ein- und Auszahlungen für den An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden zugelassen.

Der Rat der Stadt legt einstimmig die Wertgrenze in Höhe von 100.000 € weiterhin für die Anwendung des § 14 GemHVO sowie für die Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für das Bauinvestitionscontrolling (Ziffer 2 - Geltungsbereich) und für die Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO   (§ 1 - Unterrichtungspflicht) fest.  

Ö 5  
Änderung der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling
Enthält Anlagen
RAT/1307/2008  
Ö 6  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen I. Quartal 2008)
RAT/1335/2008  
Ö 7  
Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Kallenberg hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
RAT/1346/2008  
Ö 8  
Kanal- und Straßenbau in der Ortslage Kovelsberg hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
RAT/1347/2008  
Ö 9  
2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 12.12.2005
Enthält Anlagen
RAT/1371/2008  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Vergaben hier: Bericht über die in 2008 bislang durchgeführten Vergaben      
N 3     Benennung eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2008      
N 4     Stundungsangelegenheit      
N 5     Verschiedenes