Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 55.477,88 €
beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“. Die Deckung erfolgt durch
Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000 7852000 „Neuenhaus
53-67“.
01.12.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
gemäß § 85 Abs
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,
gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 55.477,88 € beim
Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“ zu beschließen. Die Deckung
erfolgt durch Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000 7852000
„Neuenhaus 53-67“.
15.12.2008 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 85 Abs
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 85 Abs. 1
Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
55.477,88 € beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“. Die
Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme bei dem Produkt I12111010 01000
7852000 „Neuenhaus 53-67“.