Tagesordnung - 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 05.05.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg" A) Abwägung der Anregungen zur Offenlage B) Satzungsbeschluss der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 "Braunsberg"
Enthält Anlagen
RAT/1304/2008  
Ö 5  
Ergänzungssatzung "Stumpf/Pantholz" gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB A. Vorstellung der Inhalte zur Ergänzungssatzung B. Offenlagebeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1310/2008  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Johnenheide" hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
RAT/1290/2008  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Übernahme:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die durch den Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    05.05.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

 

Übernahme:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt  einstimmig zu beschließen, die durch den Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen.

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    23.06.2008 - Rat der Stadt
    Ö 34 - ungeändert beschlossen
    Übernahme:

Übernahme:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch den Vorhabenträger, der Firma Ten Brinke GmbH, erstellte Erschließungsanlage „Johnenheide“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Johnenheide“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 3, Flurstücke 369 und 385

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlage Hauptzug und Hofschaft "Sellscheid" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/1291/2008  
Ö 8  
Sachstandsbericht zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes DH Nr. 6 "Wellnesspark / Freibad Dhünn"
Enthält Anlagen
RAT/1294/2008  
Ö 9  
Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 05.03.2008 zur Verbesserung der Verkehrssituation vor dem Kindergarten in Dhünn
Enthält Anlagen
RAT/1317/2008  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Wermelskirchen und der Immobilie Natur Park Ltd. im Bereich Herrlinghausen hier: Wechsel des Erschließungsträgers      
N 3     Erschließungsvertrag im Bereich Wüstenhof hier: Wechsel des Erschließungsträgers      
N 4     Verschiedenes